Kliniken am Limit
Brandenburg ruft Notlage aus
Die steigende Zahl von COVID-19-Patienten bringt die Krankenhäuser in Brandenburg an die Belastungsgrenze. Nun sollen Rehakliniken zum Teil in die Bresche springen.
Veröffentlicht:
„Wir müssen die Last jetzt auf viele Schultern verteilen“: Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne).
© Soeren Stache / picture alliance / dpa
Potsdam. Weil Brandenburgs Krankenhäuser angesichts einer steigenden Zahl von COVID-19-Patienten an die Belastungsgrenze kommen, hat das Potsdamer Gesundheitsministerium einen „Massenanfall an Verletzten oder Erkrankten“ entsprechend dem Rettungsdienstgesetz des Landes ausgerufen.
„Wir müssen jetzt alle zur Verfügung stehenden Kräfte im Land mobilisieren und die Last auf viele Schultern verteilen“, sagte die selbst noch in Quarantäne befindliche Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) am Dienstag.
Im Land Brandenburg hätten sich die Krankenhäuser in den fünf Versorgungsregionen bereits zu regionalen Corona-Netzwerken zusammengeschlossen, um sich gegenseitig zu unterstützen. Dieses Modell habe sich bewährt.
Krankenhäuser sollen entlastet werden
Nun müsse man aber weitere Maßnahmen umsetzen, so Nonnemacher: Künftig sollen die 24 Rehakliniken im Land bei Bedarf leichtere und mittelschwere Nicht-COVID-Fälle aufnehmen, damit die Krankenhäuser mehr schwere und schwerste Fälle sowie Corona-Infizierte versorgen können.
Zudem werde die Belegung der Krankenhäuser künftig zentral von den Regionalleitstellen des Rettungsdienstes gesteuert. Die dort angesiedelte medizinische Leitung entscheide in Zusammenarbeit mit der zentralen Koordinierungsstelle der Krankenhäuser über die Ausnutzung der erforderlichen Krankenhauskapazitäten.
Viele Kliniken erhalten keine Ausgleichszahlungen mehr
Das Ministerium veröffentlichte am Dienstag zudem eine Liste der Krankenhäuser, die Ausgleichszahlungen aufgrund von Sonderbelastungen durch das neuartige Coronavirus erhalten sollen. Nonnemacher betonte erneut, dass eigentlich alle Krankenhäuser im Land dringend finanzielle Unterstützung benötigten.
Zusammen mit anderen Bundesländern hatte Brandenburg eine entsprechende Protokollerklärung beim dritten Bevölkerungsschutzgesetz des Bundes abgegeben. „Viele Kliniken, die wichtige Beiträge zur Pandemiebekämpfung leisten, erhalten mit dem neuen Bevölkerungsschutzgesetz aber keine finanzielle Unterstützung des Bundes mehr“, sagte Nonnemacher. „Hier muss dringend nachgebessert und das Gesetz geändert werden.“
Nach der Neuregelung erhalten vor allem die Krankenhäuser in den vom Corona-Virus schwächer betroffenen Landkreisen Prignitz, Uckermark, Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel im Norden des Landes keine Zuschüsse. 26 andere Krankenhäuser werden dagegen weiterhin gefördert.