Medizinstudium
Brandenburg will Landarztquote an geplanter Medizinfakultät
Die neue Medizinfakultät in Cottbus soll eigentlich zum Wintersemester 2026/27 startklar sein. Die Landesregierung hält den von Experten vorgeschlagenen Zeitplan aber selbst für sehr ambitioniert.
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Wollte von der Landesregierung genaueres zu den Planungen der Medizinfakultät in Cottbus wissen: Die wissenschaftspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion der Linken, Ingrid Vandrè.
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Cottbus/Potsdam. An der geplanten medizinischen Fakultät in Cottbus soll es eine Landarztquote geben: Eine bestimmte Zahl von Studienplätzen soll nur an Bewerber vergeben werden, die nach ihrem Studium im ländlichen Raum Brandenburgs tätig werden wollen. Das geht aus einer Antwort der Potsdamer Landesregierung auf eine Anfrage der wissenschaftspolitischen Sprecherin der Landtagsfraktion der Linken, Isabelle Vandré, hervor. Die Antwort liegt der „Ärzte Zeitung“ vor.
Bisherigen Planungen zufolge soll die aus Mitteln des Strukturstärkungsgesetzes für die Lausitz geplante Fakultät im Wintersemester 2026/2027 ihren Betrieb aufnehmen. In ihrer Antwort bewertet die Landesregierung diesen von einer Expertenkommission unter Leitung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Charité, Professor Karl-Max Einhäupl, vorgeschlagenen Zeitplan indes als „sehr ambitioniert“.
Verweis auf Augsburg
In Augsburg habe es über zehn Jahre von der ersten Ankündigung bis zum Start des Medizinstudiengangs gedauert. Wie aus der Antwort auf die Anfrage der Abgeordneten weiter hervorgeht, plant die Brandenburger Landesregierung das Cottbuser Carl-Thiem-Klinikum, das sich bislang in kommunaler Trägerschaft befindet, als künftige Universitätsklinik in die Trägerschaft des Landes zu übernehmen.
Vandré hatte sich in der Anfrage ferner nach der privaten „Health and Medical University“ erkundigt, die mit dem kommunalen Potsdamer Ernst von Bergmann-Klinikum kooperiert. So wollte die Abgeordnete wissen, wie sichergestellt wird, dass Mittel der Krankenkassen nur für die Patientenversorgung, nicht aber für die Ausbildung eingesetzt werden.
Dies werde durch eine Trennungsrechnung an den Kliniken geregelt, erklärte das Ministerium. Ziel sei, dass „die Krankenkassen mit den Pflegesätzen nicht die Forschung und Lehre bezuschussen.“ (lass)