Krankenhausreform

Brandenburgs Krankenhausgesellschaft will Vorschaltgesetz zu Klinikreform

Eine Reform, die in zwei oder drei Jahren wirkt, erleben manche Krankenhäuser eventuell gar nicht mehr, meint die Brandenburger Landeskrankenhausgesellschaft. Es muss vorher etwas passieren.

Veröffentlicht:

Potsdam. Ein Vorschaltgesetz zur geplanten Krankenhausreform hat Brandenburgs Landeskrankenhausgesellschaft gefordert.

„Auf eine Reform zu warten, die in zwei oder drei Jahren wirkt, ist fahrlässig und kann dazu führen, dass auch bedarfsnotwendige Krankenhäuser die Reform nicht mehr erleben werden“, sagte der Geschäftsführer der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg (LKB), Michael Jacob, am Dienstag. „Die Politik muss handeln und zwar jetzt.“

Ein Vorschaltgesetz müsse die Krankenhäuser wirtschaftlich stabilisieren und ihnen die Chance geben, sich dem Reformprozess zu stellen. Jacob begrüßte ferner, dass Brandenburgs Landesregierung die Investitionsmittel für die Krankenhäuser für die Jahre 2022 bis 2024 deutlich angehoben habe.

„Würde die Bundesregierung sich in ihrem Verantwortungsbereich in gleicher Weise für die notleidenden Krankenhäuser engagieren, wäre dies eine verantwortungsvolle Basis für die anstehende Reform.“ (lass)

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