Krankenkassen uneins
Bremens Sonderweg bei Corona-Impfungen hat viele Hürden
Die Bremer AOK hat angeregt, die Kassen könnten die Impfeinladungen für vorerkrankte Versicherte organisieren. Doch da wollen nicht alle mitziehen.
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Wer vorerkrankt ist, benötigt ein Attest für die Corona-Impfung vom Arzt – das könnte für langwierige Diskussionen in den Praxen sorgen.
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Bremen. Die meisten Bremer Krankenkassen können sich derzeit nicht durchringen, bei den Impfeinladungen für die rund 150 .000 vorerkrankten Versicherten im Land Bremen mit der Gesundheitsbehörde des Landes zusammenzuarbeiten. Sie unterstützen das Anliegen zwar, führen unter anderen aber datenschutzrechtliche Gründe an, weshalb sie nicht handeln.
Jetzt zeigt sich: Bleibt es dabei, droht Chaos in den Impfzentren. Wie berichtet plant die Bremer Gesundheitsbehörde, auf Initiative der AOK Bremen/Bremerhaven, bei den Impfeinladungen der Risikogruppen mit den Kassen an der Weser zu kooperieren. Schließlich verfügen die Kassen über die entscheidenden Gesundheitsdaten ihrer vorerkrankten Versicherten und können sie so identifizieren und dann namens der Behörde einladen.
Der Behörde indessen fehlen die Diagnosen der Einzuladenden. Doch die Sache stockt. Denn bis auf die AOK weisen derzeit alle Kassen an der Weser die Initiative zurück und berufen sich unter anderem auf den Datenschutz. Die AOK dagegen verweist auf Paragraf 20i SGB V, wonach die Kassen ihre Versicherten unter anderem über Schutzimpfungen versichertenbezogen einladen dürfen. So tritt die Bremer Initiative auf der Stelle. Denn die Bremer Gesundheitsbehörde will nur dann die Zusammenarbeit starten, wenn alle Kassen an der Weser mitziehen. „Alle oder keine“, betont Behördensprecher Lukas Fuhrmann.
HKK fehlt die Rechtsgrundlage
Die Handelskrankenkasse (HKK) etwa beruft sich auf die gesetzliche Impfverordnung. Auf Anfrage teilt die Kasse mit, es existiere bislang „keine Rechtsgrundlage, die es uns erlaubt, im Namen der Behörde Einladungen an die priorisierten Empfängergruppen zu versenden, welche dann das in der Corona-Impfverordung (...) als notwendig definierte ärztliche ‚Zeugnis‘ ersetzt.“ Die erforderliche Rechtsgrundlage liege nach Mehrheitsmeinung der GKV aktuell nicht vor.
Auch die Techniker Kasse (TK) hegt Zweifel, den Bremer Weg mitzugehen. Zwar signalisierte sie zunächst Zustimmung, schränkte diese dann aber wieder ein. Versicherte mit relativ frischen Diagnosen chronischer Krankheiten könnten durchs Raster fallen, weil ihre Daten, wie schon oft kritisiert, erst nach einem halben Jahr Verzug aus den Praxen der Niedergelassenen bei den Kassen landen, teilt die TK mit. Patienten mit Diagnosen aus den vergangenen fünf Monaten würden damit bei den Impfeinladungen benachteiligt.
Der vdek-Bundesverband verweist ebenso auf den Datenschutz. Es fehlt „nach unserer Auffassung eine Rechtsgrundlage zur Herausgabe der entsprechenden Gesundheitsdaten“. Daher habe der vdek das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) kontaktiert und um eine datenschutzrechtliche Bewertung gebeten, „ob eine Rechtsgrundlage besteht, auf die sich unsere Mitgliedskassen stützen können“, sagt Tobias Kurfer, Pressesprecher des Ersatzkassenverbands.
Geht es hier um die „Weitergabe von Versichertendaten“?
Tatsächlich hatte der vdek beim BAS angefragt, ob eine „Weitergabe von Versichertendaten“ möglich wäre. Allerdings geht bei einer durch die Kassen koordinierten Einladung nicht darum, Versichertendaten weiterzugeben, sondern die Versicherten anhand ihrer Vorerkrankungen passend zu informieren.
Unterdessen droht das große Durcheinander, wenn nicht schnell die bestehende Regelung für die Vorerkrankten durch ein gesteuertes Einladungsmanagement ersetzt wird. Denn die geltende Impfverordnung schreibt vor, dass sich Vorerkrankte der Stufe 2 und 3 ein Attest von ihrem Arzt beschaffen müssen, um vorrangig geimpft zu werden. Das könnte allerdings zu erheblichem Gedränge führen. Die AOK an der Weser hat errechnet, dass bundesweit rund 15 Millionen Menschen in die Praxen strömen würden, um eine Bestätigung ihrer Erkrankung zu bekommen.
Hoffen auf Initiative aus Berlin
Es würden wohl auch diejenigen Vorerkrankten in den Praxen um ein Attest nachsuchen, die zwar chronisch erkrankt sind, aber nicht im Sinne der Impfverordnung. Dann müsste der niedergelassene Arzt seinem Patienten ausführlich darlegen, warum er kein Attest erhält. Mancher Arzt dürfte lieber eines ausstellen, als mit dem Impfwilligen ohne Attestberechtigung zeitraubende Diskussionen zu führen.
Die Folge liegt auf der Hand: Bei den Terminhotlines und Impfzentren würde noch mehr Vorerkrankte unkoordiniert auftauchen als jene 15 Millionen. Auch hier droht Überlastung. Mehr noch: Der AstraZeneca Impfstoff darf bekanntlich nur an jüngere Menschen unter 65 Jahren verimpft werden. Das heißt, dass Vakzine von BioNTech und Moderna für die Älteren über 65 gebraucht werden. Da aber von allen Impfstoffen nur begrenzte Mengen zur Verfügung stehen, braucht es den koordinierten Zustrom der Vorerkrankten zu den Impfzentren. Nur so wären immer die passenden Impfbereiten da, um den vorhandenen Impfstoff auch abzunehmen.
Koordinierte Einladung könnte für Entzerrung sorgen
Eine stufenweise, koordinierte Einladung würde jenen Zustrom der Vorerkrankten entzerren und dafür sorgen, dass nur diejenigen im Impfzentrum auflaufen, die auch versorgt werden können. Dies könnten die Kassen anhand ihrer Patientendaten koordinieren, die Landesbehörden aber nicht. Das Bremer Modell verspricht hier nun Tempo. Aber nicht nur viele Krankenkassen haben ihre Zweifel, sondern auch viele Länderregierungen. „Die Senatorin hat das Thema schon im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz angesprochen und auch Bundesgesundheitsminister Spahn einen Brief geschrieben“, teilt Lukas Fuhrmann, Sprecher von Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke) mit.
„Wir haben Zustimmung aus Berlin und Hamburg. Und auch Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben vorsichtig Unterstützung signalisiert.“ Sowohl die Bremer Kassen als auch die Gesundheitsbehörde setzen darauf, dass nun die Bundesebene eingreift und die Impfverordnung anpasst. Fuhrmann: „Mit einer Änderung der Rechtsverordnung wäre es uns erlaubt, direkt über die Kassen zur Impfung einzuladen.“