KV Nordrhein

Corona-Impfnachtrag bei Nicht-Patienten: Abrechnen oder ablehnen?

Bei praxisfremden Patienten dürfen Ärzte den Nachtrag in einen Papier-Impfpass ablehnen, so die KV. Oder aber sich diese Tätigkeit über die GOÄ vergüten lassen.

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Einen Nachtrag im Papier-Impfpass? Bei fremdem Patienten dürfen  Ärztinnen und Ärzte diesen ablehnen oder als privatärztliche Leistung anbieten, meint die KVNo.

Einen Nachtrag im Papier-Impfpass? Bei fremdem Patienten dürfen Ärztinnen und Ärzte diesen ablehnen oder als privatärztliche Leistung anbieten, meint die KVNo.

© Alexander Raths / stock.adobe.co

Düsseldorf. Das Nachtragen von Impfnachweisen in den Papier-Impfpass ist aus Sicht der KV Nordrhein (KVNo) bei praxisfremden Patienten für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eine freiwillige Leistung, keine Verpflichtung. Das sagte KVNo-Chef Dr. Frank Bergmann auf der digitalen Vertreterversammlung. Das habe die KV auch dem Landesgesundheitsministerium mitgeteilt, das sich eine andere Handhabung gewünscht hätte.

Gegen den nachträglichen Eintrag von Impfungen sei bei eigenen Patienten nichts einzuwenden. Bei Fremdpatienten sehe es dagegen anders aus, betonte Bergmann. Bei ihnen dürften die Ärztinnen und Ärzte ihn ablehnen oder als privatärztliche Leistung mit einem geringen Betrag nach GOÄ kostenpflichtig anbieten.

Anders sieht es honorartechnisch übrigens beim digitalen Corona-Impfnachweis aus: Die Corona-Impfverordnung des Bundes sieht hier für die Ausstellung eines Impfzertifikats für Personen, die nicht in der eigenen Praxis geimpft wurden, eine Vergütung von 18 Euro je Zertifikat vor (Pseudo-Ziffer 88352). Wird für dieselbe Person im selben Quartal noch ein Zertifikat zur zweiten Impfung erstellt, soll der Arzt dafür sechs Euro erhalten (Pseudo-Ziffern 88353).

KV arbeitet an Register mit Corona-Impfpraxen

Die KVNo arbeitet zurzeit an einem Register, in dem Praxen aufgelistet werden, die gegen Corona impfen. Das Register soll auch zeigen, wer bereit ist, fremde Patienten zu impfen. An der freiwilligen Abfrage haben sich bislang 765 Praxen beteiligt. Von ihnen haben 532 angegeben, dass sich auch praxisfremde Personen impfen, berichtete der KVNo-Chef.

„Wir wollen die Lasten gerechter verteilen“, erläuterte Bergmann das Ziel der Umfrage. „Wir werden das Register erst dann veröffentlichen, wenn wir wissen, es kommt genug Impfstoff an“, kündigte er an.

Zurzeit beteiligen sich 5669 Praxen in Nordrhein an den Impfungen. (iss)

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