Landesverordnung wird angepasst
Ein Stück Normalität für Corona-geimpfte Heimbewohner in Rheinland-Pfalz
Bewohner von Pflegeeinrichtungen sollen bald wieder zum Beispiel zusammen essen dürfen. Was erlaubt sein wird, hängt auch von der Immunisierungsquote der Einrichtung ab, so die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
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von links: Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Gesundheitsstaatssekretär Dr. Alexander Wilhelm und Manuel Gonzalez, Vorstand des DRK Landesverbandes RLP am Mittwoch bei der Pressekonferenz zu Corona-Impfungen in Rheinland-Pfalz
© Screenshot/PK MSAG
Mainz. Bewohner und das Personal in Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz haben bereits weitgehend zwei Impfungen gegen Corona erhalten. Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) kündigte deshalb für die Heimbewohner bald wieder mehr Freiheiten an. Diese sind in drei Stufen geplant, die von der Immunisierungsquote der Einrichtung abhängen, erklärte die Ministerin bei einer Pressekonferenz am Mittwoch. Folgende Stufen sind vorgesehen, die in die Landesverordnung eingearbeitet werden sollen:
- Stufe 1: Weniger als 75 Prozent sind in der Einrichtung vollständig geimpft. Erlaubt werden dann wieder Gemeinschaftsaktivitäten wie basteln, spielen, essen oder gemeinsam Kaffee trinken. Dies gilt nur für die Bewohner der Einrichtung. Außerdem dürfen zwei Besucher aus zwei Haushalten pro Tag einen Bewohner besuchen.
- Stufe 2: 75 bis 90 Prozent sind vollständig geimpft. Dann dürfen auch Angehörige an oben genannten Gemeinschaftsaktivitäten teilnehmen. Allerdings besteht die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und der Mindestabstand ist einzuhalten. Pro Tag sind vier Besucher zugelassen.
- Stufe 3: Mehr als 90 Prozent sind in der Einrichtung vollständig geimpft. Es besteht keine Verpflichtung mehr, Mund und Nase zu bedecken. Auch die Abstandsvorgaben müssen nicht mehr eingehalten werden. Die Anzahl von Besuchern ist nicht mehr begrenzt, allerdings dürfen sich nicht mehr als fünf Personen in einem Zimmer aufhalten.
Inzidenz über 100? Bundesnotbremse!
Für die Immunisierungsquote gilt: Als immunisiert gelten Personen, (1) die entweder vollständig geimpft und 14 Tage nach der zweiten Impfung vergangen sind, (2) innerhalb der letzten sechs Monate eine Corona-Infektion überstanden haben oder (3) eine Corona-Infektion überstanden und eine Erstimpfung gegen Corona erhalten haben.
Bei dem Besuchsrecht gibt Bätzing-Lichtenthäler allerdings zu bedenken: Übersteigt die Inzidenz in einem Gebiet die Grenze von 100, greift die Bundesnotbremse mit den dort verankerten Besuchsrechtseinschränkungen. Allerdings, so die Ministerin, habe man in Berlin signalisiert, dass es Ausnahmeregelungen für Pflegeeinrichtungen geben soll.
Corona-Impfzentren bleiben
In den nächsten Wochen rechnet der rheinland-pfälzische Gesundheitsstaatssekretär Dr. Alexander Wilhelm damit, dass die Impfungen gegen COVID-19 aufgrund großer Impfstofflieferungen auch in Rheinland-Pfalz sehr schnell voranschreiten werden. Um diese zu gewährleisten, seien die Impfzentren unverzichtbar, so Wilhelm. Diese, die mobilen Impfteams und die Praxen seien die Bausteine der Impfstrategie, die allesamt nötig seien.
Auch die Betriebsärzte sollen bald eingebunden werden – hier stünde man bereits in Verhandlungen mit der Betriebsärzteschaft und den Unternehmen in Rheinland-Pfalz. (ato)