NRW

Epidemie-Gesetz jetzt ohne Zwang für Ärzte

Das Epidemie-Gesetz hat am Dienstag den nordrhein-westfälischen Landtag passiert. Die zuvor heftig kritisierte Zwangsverpflichtung für Ärzte und anderes Gesundheitspersonal wurde aus dem Gesetz gestrichen.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) spricht im Plenum des Landtages. Die Abgeordneten haben mit großer Mehrheit im dritten Anlauf ein Pandemie-Gesetz beschlossen.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) spricht im Plenum des Landtages. Die Abgeordneten haben mit großer Mehrheit im dritten Anlauf ein Pandemie-Gesetz beschlossen.

© Federico Gambarini / dpa

Düsseldorf. Der nordrhein-westfälische Landtag hat mit großer Mehrheit das sogenannte Epidemie-Gesetz auf den Weg gebracht. Mit Ausnahme der AfD stimmten alle Parteien dem „Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in NRW“ zu.

Die von der Landesregierung ursprünglich vorgesehene und von Ärzten heftig kritisierte Regelung, die eine Zwangsverpflichtung von Ärzten und anderen Gesundheitsberufen ermöglicht hätte, ist gestrichen worden. Der Landtag hat zudem eine „epidemische Lage von landesweiter Tragweite“ festgestellt. Damit kann das Gesetz greifen. Eigentlich sollte das Gesetz den Landtag schon am Donnerstag vor Ostern passieren. Doch die AfD hatte eine dritte Lesung erzwungen.

In der Sitzung am Dienstag lehnten ihre Vertreter das Gesetz ab, die Regierungsparteien CDU und FDP sowie die Oppositionsparteien SPD und Grüne stimmten zu.

Befristet bis März 2021

Das bis zum 31. März 2021 befristete Gesetz gibt der Landesregierung für den Fall einer sehr negativen Entwicklung der Coronavirus-Pandemie weitreichende Befugnisse. So kann sie Krankenhäuser dazu verpflichten, zusätzliche Behandlungskapazitäten zu schaffen, die Gesundheitsbehörden können Medikamente oder medizinische Geräte beschlagnahmen.

Nach heftigem Protest von Ärzten und Zweifeln von Staatsrechtlern ist die Zwangsverpflichtung von Medizinern und Pflegekräften aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden.

„Das entspricht unserer Überzeugung, auf das freiwillige Engagement der Ärztinnen und Ärzte zu setzen, die ohnehin bereit sind, alles Menschenmögliche zur Pandemiebekämpfung zu tun“, betonte die Klarstellung im Gesetz, dass Ärzte in ihren medizinischen Entscheidungen frei bleiben.

„Es mangelt nicht an Motivation“

„Eine Zwangsverpflichtung medizinischen Personals wäre vor dem Hintergrund der vielen Aktivitäten der ärztlichen Körperschaften zur Eindämmung der Virus-Verbreitung und der hohen Zahl an freiwilligen Helferinnen und Helfern kontraproduktiv gewesen – von den verfassungsrechtlichen Bedenken ganz abgesehen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo), Dr. Frank Bergmann. „Unsere Botschaft an die Politik lautet nach wie vor: Es mangelt nicht an Motivation, sondern an Schutzmaterial.“

Statt der Zwangsverpflichtung setzt die Politik jetzt auf ein „Freiwilligen-Register“. Dort soll aufgenommen werden, wer für den Einsatz in der Pandemie-Bekämpfung zur Verfügung steht.

Die Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) und die KVNo haben auf dem Portal www.meineaekno.de den Ärztinnen und Ärzten bereits eine Möglichkeit geschaffen, sich registrieren zu lassen.

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