Corona-Maßnahmen
Fast 2.000 Gerichtsverfahren gegen Lockdown in Bayern
Im November hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die COVID-Ausgangsbeschränkungen in Bayern im ersten Lockdown als unverhältnismäßig eingestuft. Es war aber nur eins von hunderten Verfahren gegen das bayerische Gesundheitsministerium.
Veröffentlicht:München. Im Zuge der Corona-Pandemie sind nach Angaben des bayerischen Gesundheitsministeriums bislang 1.855 Verfahren vor Verwaltungs- oder Verfassungsgerichten eingeleitet worden, an denen das Ministerium beteiligt war (Stand 16. Januar 2023).
In 42 dieser Verfahren unterlag das Ministerium in dem Rechtsstreit, wie eine Sprecherin in München mitteilte. Das seien meist sogenannte Normenkontroll-Eilverfahren gewesen, bei denen die Gültigkeit von Rechtsnormen gerichtlich überprüft wird. Die Hauptsacheverfahren stehen da nach Ministeriumsangaben aber teilweise noch aus.
Einzelaspekte der Schutzmaßnahmen
Bei diesen Verfahren sei es um Einzelaspekte der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen gegangen. „Diese Entscheidungen sind jeweils im zeitlichen Kontext der Corona-Pandemie zu sehen und können nicht auf einzelne Stichworte reduziert werden“, teilte das Ministerium mit.
Ein Beispiel ist die vorläufige Ausgangsbeschränkung der ersten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aus dem März 2020, die laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig aus dem November 2022 unverhältnismäßig war.
Bundesverwaltungsgericht
Corona-Ausgangssperre in Bayern war rechtswidrig
In 822 Verfahren wurden die Anträge der Kläger laut Ministerium abgelehnt. 775 Verfahren wurden zurückgenommen oder anderweitig erledigt. Offen waren den Angaben zufolge Mitte Januar noch 221 Verfahren. „Das zeigt die Bandbreite des Themas“, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) Anfang der Woche der „Süddeutschen Zeitung“ die über die Verfahrenszahlen berichtete.
Verfahren gegen Kommunen sind nicht erfasst
Die vom Ministerium mitgeteilten Zahlen umfassen ausdrücklich nur die Verfahren, an denen das bayerische Gesundheitsministerium beteiligt war und nicht diejenigen, die sich nur gegen eine kreisfreie Stadt richteten oder in denen der Freistaat vom zuständigen Landratsamt - und nicht vom Ministerium - vertreten wurde.
„Bei allem Handeln stand für die Staatsregierung der Schutz der Gesundheit und des Lebens im Vordergrund“, betonte die Ministeriumssprecherin. „Unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse wurde laufend geprüft, welche Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erforderlich sind und wie sie je nach Lage gegebenenfalls anzupassen waren.“
Beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) gingen nach Angaben eines Sprechers bislang rund 1.700 Verfahren zu Corona ein, davon über 800 Normenkontroll-Eilverfahren, die sich gegen die jeweils in Bayern geltende Infektionsschutzmaßnahmenverordnung richteten. Etwa 150 Verfahren sind dort den Angaben zufolge noch anhängig. (dpa)