Vertraulichkeit
Hessens Datenschützer und DGIM wollen Medizin und Datenschutz verbinden
DGIM-Vorstand bemängelt Schwierigkeit, Spielregeln des Datenschutzes zu durchschauen. Diese Unsicherheit führe zu Hindernissen in der Patientenversorgung. Der Datenschützer zeigt Verständnis.
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DGIM-Vorstand Lerch (l.) und Hessens Datenschutzbeauftragter Roßnagel im Austausch.
© [M] Catherina Hess / SZ Photo / picture alliance | Arne Dedert / dpa / picture alliance
Wiesbaden. Vorstandsmitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) haben sich mit dem hessischen Datenschutzbeauftragten Professor Alexander Roßnagel zum Austausch über das schwierige Thema Forschung und Datenschutz getroffen. Diese beiden Komplexe würden häufig als gegensätzliche Interessen gesehen, heißt es in einer Mitteilung aus dem Hause des Datenschutzbeauftragten vom Donnerstag. Sie könnten aber auch kooperieren, um medizinische Versorgung und Forschung zu verbessern und zugleich bei Wahrung des Datenschutzes mehr Vertrauen bei Patienten zu schaffen.
Die Vertreter der DGIM mit Sitz in Wiesbaden, präsentierten Roßnagel dazu ein Neun-Punkte-Papier, das sie Ende September auch schon bei Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) platziert hatten. Darin werden Konflikte der Mediziner im Umgang mit dem Datenschutz in der Praxis aufgezeigt.
„Für uns ist es oft schwierig, die Spielregeln des Datenschutzes zu durchschauen, es fehlt an Best-Practice-Beispielen“, sagte der stellvertretende DGIM-Vorsitzende Professor Markus Lerch. Die Unsicherheit im Umgang mit dem Datenschutz führe dazu, dass Hindernisse in der Patientenversorgung und Unsicherheiten in der medizinischen Forschung entstünden.
Vielfach gleiche Interessen
Der Datenschutz sei komplex und in der Umsetzbarkeit bisweilen anspruchsvoll, räumte Roßnagel ein. Auch als Datenschützer sei er nicht mit allen Gesetzen zufrieden. Er gehe aber davon aus, dass hinsichtlich rechtspolitischer Forderungen vielfach gleiche Interessen bestünden.
In einem weiteren Treffen Anfang Dezember sollen die Gespräche fortgeführt werden. Ziel müsse sein, praxisgerechtere Regelungen zu treffen und durch abgestimmte Leitlinien und Praxisbeispiele für mehr Klarheit in der medizinischen Praxis zu sorgen, heißt es in der Mitteilung. Das Treffen soll nach der Herbstkonferenz der Datenschützer aus Bund und Ländern (22. - 24. November 2022 in Bonn) erfolgen, bei der das Thema Datenschutz und Forschung ein Schwerpunkt sein soll.
Das Neun-Punkte-Papier der DGIM bemängelt unter anderem zu große Interpretationsspielräume beim Datenschutz, fehlende Erkennbarkeit des Erlaubten, mangelhafte Austauschmöglichkeiten zwischen verschiedenen Einrichtungen, unterschiedliche Zuständigkeiten beim Datenschutz, ein zu eng gefasster Begriff des „Behandlers“ und zu langwierige Ethikvoten. (bar)