Schleswig-Holstein
Keine Einigung auf neuen Basisfallwert
Krankenkassen und Krankenhäuser konnten sich in Schleswig-Holstein nicht auf einen neuen Landesbasisfallwert einigen. Obwohl beide Seiten nur 5,42 Euro auseinander liegen, muss nun das Schiedsamt entscheiden.
Veröffentlicht:KIEL. Die Krankenkassen hatten in der abschließenden Verhandlungsrunde um einen neuen Landesbasisfallwert 3190,81 Euro angeboten.
Auf diesen unteren Korridorwert haben sich die Vertragspartner in sieben anderen Bundesländern (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen) bereits geeinigt.
Damit werden laut Krankenkassen in diesem Jahr 55 Prozent des bundesweiten Leistungsgeschehens im stationären Sektor auf Grundlage dieses Werts vergütet.
Die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) will jedoch einen Wert von 3196,23 Euro durchsetzen, um die Preissteigerungen - unter anderem für Personal - ausgleichen zu können.
Landesweit summiert sich die Differenz auf rund drei Millionen Euro, die die Krankenhäuser gern in zusätzliches Personal investieren würden. Die dünne Personaldecke an den Kliniken war in den vergangenen Monaten wiederholt kritisiert und auch im Zuge der Keim-Krise am Campus Kiel des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) thematisiert worden.
Nach Ansicht von KGSH-Geschäftsführer Bernd Krämer werden die Krankenkassen mit ihrem Angebot "ihrer Mitverantwortung für eine leistungsfähige Krankenhausversorgung und vernünftige Bedingungen für unsere Beschäftigten nicht gerecht".
Die Einschaltung des Schiedsamtes verzögert die Genehmigung des neuen Landesbasisfallwertes nun um sechs bis acht Wochen. Bis dahin werden Leistungen zum alten Wert vergütet, der bei 3117,36 Euro liegt.
Die Krankenkassen argumentieren, dass die von der KGSH genannten Kostensteigerungen zu hoch angesetzt wurden. Außerdem befürchten sie, dass aus den Vergütungen Investitionen vorgenommen werden, für die eigentlich das Land zuständig ist. (di)
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