Anklage
Kochsalzlösung statt Masernimpfung? Ermittlungen gegen Arzt aus Gifhorn
Ein Arzt aus Gifhorn ist wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, weil er Kinder-Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln nur vorgetäuscht haben soll. Die Eltern sollen das Vorhaben unterstützt haben.
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Kochsalzslösung statt Schutzimpfung gegen Mumps, Masern und Röteln? Ein Arzt soll Impfungen bei Kindern und Jugendlichen vorgetäuscht haben. (Symbolbild mit Fotomodellen)
© Vadym Terelyuk / Getty Images / iStock
Hildesheim/Gifhorn. Ein 63-jähriger Arzt aus dem Landkreis Gifhorn steht im Verdacht, zehn Kinder und Jugendliche nicht gegen Mumps, Masern und Röteln geimpft und ihnen stattdessen Kochsalzlösung gespritzt zu haben. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim hat das Amtsgericht Gifhorn jetzt gegen den in einer Gemeinschaftspraxis arbeitenden Mediziner Haftbefehl erlassen.
Dieser laute auf gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung in zehn Fällen, Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 31 Fällen sowie Betrug in 32 Fällen, teilte die Sprecherin der Strafverfolgungsbehörde, Christina Wotschke, mit. Der beschuldigte Arzt habe sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen geäußert. Der Haftbefehl sei inzwischen gegen engmaschige Auflagen außer Vollzug gesetzt worden.
Absprache mit Erziehungsberechtigten
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Arzt die Kochsalzlösungen zwischen Ende April 2020 und Mitte Mai 2021 nach Absprache mit den gesondert verfolgten Erziehungsberechtigten gespritzt haben. Außerdem habe er in 31 Fällen eine Impfung gegen Masern in Impfausweisen bescheinigt, obwohl er diese gar nicht vorgenommen habe. In 32 Fällen soll er ärztliche Leistungen bei den jeweiligen Krankenkassen abgerechnet haben, die tatsächlich nie erbracht worden seien.
Die Ermittlungsbehörden seien durch einen anonymen Hinweis auf die Praktiken aufmerksam geworden, teilte Wotschke mit. Bei einer Durchsuchung habe man umfangreiche Beweismittel sichergestellt, die zu dem dringenden Tatverdacht führten. Es sei nicht ausgeschlossen, dass im Rahmen der Ermittlungen noch weitere Straftaten zu Tage treten könnten. Die Staatsanwaltschaft ermittele auch gegen eine Ärztin aus der Gemeinschaftspraxis. Hier gehe es um Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht. (pid)