Hickhack um Klinikreform

Krankenhausgesellschaft Sachsen begrüßt Gutachten zur Klinikreform

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Leipzig. Die Krankenhausgesellschaft Sachsen verlangt, dass auch künftig die Länder für die Krankenhausplanung zuständig sein sollen. Anlass für die Forderung sind die Planungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für eine Reform der Krankenhausvergütung und ein Gutachten der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein dazu.

„Die gut nachvollziehbaren Aussagen des Gutachtens zeigen die verfassungsrechtlich notwendigen Änderungen bei den Vorschlägen der Regierungskommission auf“, wird Friedrich München, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen, in einer Mitteilung der Gesellschaft zitiert. Das Gutachten bemängelt, dass die Vorschläge der Regierungskommission vor allem nicht das Recht der Länder auf Krankenhausplanung beachteten und daher mit dem Grundgesetz nicht im Einklang stünden.

„Die Hoheit der Länder bei der Krankenhausplanung muss uneingeschränkt erhalten bleiben“, forderte München. Ausnahmeregelungen des Bundes reichten nicht aus. „Krankenhausversorgung in Sachsen muss bedarfsgerecht regional diskutiert und beplant werden können“, fügte München an. „Die Krankenhausreform kann nur gelingen, wenn sie gemeinsam und mit breiter Beteiligung aller Betroffenen im Freistaat Sachsen erfolgt.“ (sve)

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