Sachsen
Grüne fordern Nachbesserungen am Krankenhausgesetz
Mehr Beteiligung von Pflegekräften, Förderung für die Umstellung auf Green-Hospitals, Vorgaben zur Ergebnisqualität: Die Wunschliste für Korrekturen am Krankenhausgesetz in Sachsen ist lang.
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Die Wege zum Krankenhaus sollen nicht weiter werden: Das geplante Krankenhausgesetz in Sachsen sieht keine Schließung von Häusern vor.
© Marcus Brandt/dpa
Dresden. Die in Sachsen mitregierenden Grünen haben am Montag in Dresden von Sozialministerin Petra Köpping (SPD) Nachbesserungen am Entwurf des neuen Krankenhausgesetzes verlangt.
„Einzelne Regelungen sollten nachgeschärft werden“, sagte Kathleen Kuhfuß, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, nach einer Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf im Landtag. „Beispielsweise braucht es eine verpflichtende Beteiligung von Pflegenden in der Klinikleitung, auch in kirchlichen Häusern, und den Einbezug ihrer Expertise in den Krankenhausplanungsausschuss.“
Außerdem sollte wegen der „aktuellen Energiepreis- und Klimakrise die energetisch sinnvolle Sanierung sowie den Neubau von Krankenhäusern mittels nachhaltiger Bauweisen in den Fokus genommen und entsprechend im Gesetz verankert“ werden.
„Die Bereitschaft der Kliniken, ihren Weg hin zur GreenKlinik zu gehen, ist da“, sagte Kuhfuß. „Aber das wird es nicht zum Nulltarif geben – dieser Prozess braucht finanzielle Mittel, damit Kliniken sich dies leisten können.“ Die Grünen regieren in Sachsen gemeinsam mit CDU und SPD.
Ersatzkassen wollen Bekenntnis des Freistaats zur Finanzierungsverantwortung
Für die CDU äußerte Gesundheitspolitikerin Daniela Kuge, die transsektorale Zusammenarbeit könne nur funktionieren, „wenn die Vergütung der ambulanten und stationären Versorgung angepasst, die Digitalisierung vorangetrieben und die sich bietenden Chancen durch Künstliche Intelligenz mit einbezogen würden. Bei allen möglichen Umstellungen gelte es, „die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Weiterentwicklungen mitzunehmen und die Auswirkungen zu prüfen“.
Die Ersatzkassen sehen ebenfalls noch Bedarf für Änderungen am Gesetzentwurf. Es brauche ein eindeutiges Bekenntnis des Freistaates Sachsen zur Finanzierungsverantwortung bei der stationären Versorgung, sage Silke Heinke, Leiterin der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen. Die Verantwortung für Finanzierung der Investitionskosten liege bei den Bundesländern.
„Ohne angemessene Investitionsmittel droht den sächsischen Kliniken, baulich, technisch sowie bei der Digitalisierung abgehängt zu werden“, äußerte Heinke. Darüber hinaus seien „verbindliche Vorgaben zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität im Klinikbereich unerlässlich und sollten auch im neuen Krankenhausgesetz aufgegriffen werden“.
Alle Kliniken sollen am Netz bleiben
Die sächsische Regierung hatte den Entwurf zum neuen Krankenhausgesetz im Juli beschlossen. Ziel war es, dass das Gesetz zum Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten soll. Das aktuelle sächsische Krankenhausgesetz stammt aus dem Jahr 1993.
Im Koalitionsvertrag von Dezember 2019 hatten CDU, Grüne und SPD vereinbart, dass das Krankenhausgesetz novelliert werden soll und dabei die Ergebnisse einer Zukunftswerkstatt berücksichtigt werden sollen.
Diese fand von Januar bis Mai 2021 statt. Im Februar dieses Jahres hatten Akteure des Gesundheitswesens Sachsens an Ministerin Köpping das „Zielbild 2030 – Sächsische Krankenhausversorgungslandschaft im Wandel“ übergeben. Diese „essenziellen Impulse“ sollen bei der Neufassung des Gesetzes berücksichtigt worden sein.
Es sollen alle 78 Krankenhäuser erhalten bleiben. Modellvorhaben sollen besser gefördert werden können. Im Gesetzentwurf sind zudem Regelungen enthalten, um die Qualität stärker in der Krankenhausplanung und -finanzierung berücksichtigen zu können. (sve)