Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Länder attackieren Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen

Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht, die am 15. März scharf geschaltet werden soll, ist am Samstag unter Druck geraten. Die Gesundheitsminister der Länder haben dem Bund Bedingungen gestellt.

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Ein Mann geht auf der Theresienwiese an einem Plakat der Aufschrift "Impfen" vorbei.

Impfung in München: Bayern drängt auf eine Verschiebung der Impfpflicht im Gesundheitswesen.

© Sven Hoppe/dpa

Berlin/Magdeburg. Die Gesundheitsministerinnen und –minister sehen noch einen steinigen Weg bis zu einer rechtssicheren Umsetzung der Corona-Impfpflicht in Arztpraxen, Krankenhäusern, weiteren Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Offenbar sind Vollzugsfragen weiter ungeklärt.

Es besteht zudem Sorge, dass die ansteckende Omikron-Variante die Versorgungssicherheit gefährden könnte. Deshalb solle der der Kreis von Beschäftigten, die zwingend der Impfpflicht unterliegen sollen, enger definiert werden. Vor Tätigkeitsverboten sollten zunächst Bußgelder verhängt werden können.

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Das geht aus den am Samstagnachmittag gefassten Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hervor. Die Beschlüsse der GMK dienen als Arbeitsgrundlage für die Ministerpräsidentinnen und –präsidenten, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die am Montag mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zusammentreffen, um die weitere Strategie zum Umgang mit der Omikronwelle zu beraten.

Am Samstagnachmittag wurde bekannt, dass mehrere Länder, darunter Bayern bereits auf eine Verschiebung der Impfpflicht im Gesundheitswesen gedrängt haben sollen. Man solle stattdessen auf die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht warten, um die Personalbestände nicht auszudünnen.

Bund soll Rechtssicherheit herstellen

Die GMK hat dazu die gemeinsame Auffassung formuliert, dass vor dem Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ein einzelfallbezogenes Verfahren zur Umsetzung des Paragrafen 20 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zur Verfügung stehen müsse. Erst damit könnten Betretungs- und Tätigkeitsverbote rechtssicher angeordnet und Sanktionen verhängt werden.

Bislang ist der 15. März als Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht angepeilt. Das Bundesgesundheitsministerium solle daher gemeinsam mit den Ländern „unverzüglich alle offenen Vollzugsfragen“ abstimmen.

Unter anderem wird das Ministerium gebeten, rechtliche, organisatorische und technische Voraussetzungen für eine bundeseinheitliche, digitale Meldeplattform zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu schaffen. Die Plattform solle sicherstellen, dass Benachrichtigungen die Gesundheitsämter auf digitalem Weg erreichten.

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Länder wollen zunächst Novavax ausreizen

Zudem solle der Totimpfstoff Novavax zunächst den Gesundheitseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden. So sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Zweifel an mRNA-Impfstoffen hegen, für eine Impfung gewonnen werden.

Die Länderminister haben darüber hinaus dafür plädiert, die Nationale Teststrategie zu überarbeiten. So sollen die Kapazitäten von PCR-Tests geschont und die nur begrenzt vorhandenen Tests für vulnerable Gruppen und ihre Behandler beziehungsweise Betreuer vorgehalten werden. (af)

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