Baden-Württemberg
Land legt Gesetzentwurf für Pflegekammer vor
Die grün-schwarze Koalition gibt den Gesetzentwurf für die Errichtung einer Kammer in die Anhörung. Im Oktober 2021 könnte die Kammer mit der Arbeit starten.
Veröffentlicht:Stuttgart. Das baden-württembergische Landeskabinett hat am 31. März einen Gesetzentwurf zur Errichtung einer Pflegekammer beschlossen. Die Vorlage geht nun in die Anhörung von Verbänden.
Laut Entwurf ist zum 1. Oktober 2020 die Bildung eines Gründungsausschusses vorgesehen. Eine seiner zentralen Aufgaben soll es sein, eine Wahl zur Vertreterversammlung zu organisieren. Die etwa 120.000 Pflegefachkräfte sollen aus ihrer Mitte Kollegen wählen, die dann durch Beratungen und Beschlüsse in der VV die Selbstverwaltung ihres Berufsstands gewährleisten.
November 2021 würden Vertreter erstmals tagen
Der konkrete Start der Landespflegekammer soll zum 1. Oktober 2021 sein, im November würde dann erstmals die Vertreterversammlung zusammentreten.
„Gerade jetzt, in der Krise, steht die Pflege vermehrt im Fokus. Die Notwendigkeit, eine Pflegekammer zu errichten wird dabei sehr deutlich“, kommentierte Andrea Kiefer, Vorsitzende des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe Südwest, diesen Schritt. Dabei werde die Landespflegekammer gesetzlich die gleichen Strukturvorgaben und Gestaltungsmöglichkeiten erhalten wie bereits bestehende Heilberufekammern.
Vorausgegangen war dem Gesetzentwurf eine repräsentative Befragung von etwa 1500 Pflegefachkräften und Auszubildenden durch das Institut Kantar Public zwischen Februar und April 2018. 68 Prozent der Befragten befürworteten demnach eine Kammer, 26 Prozent lehnten einen solchen Schritt ab, sechs Prozent antworteten nicht.
Positives Votum als Voraussetzung
In ihrem Koalitionsvertrag hatten Grüne und CDU 2016 die Gründungsinitiative für eine Pflegekammer ausdrücklich vom positiven Votum einer vorhergehenden Befragung von Pflegekräften abhängig gemacht.
Pflegekammern sind bisher in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Niedersachsen etabliert worden. Insbesondere in Niedersachsen ist die Kammer heftigem Gegenwind ausgesetzt. In Nordrhein-Westfalen ist das Gesetzgebungsverfahren für die Errichtung eine Kammer weit fortgeschritten. Bayern hingegen hat anstelle einer Kammer eine „Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB)“ etabliert.