Pandemie-Politik

Lockerungen für Geimpfte in NRW und im Saarland

Immer mehr Bundesländer greifen einer bundesweiten Regelung vor: Auch NRW und das Saarland stellen ab Montag Geimpfte den Getesteten gleich. Auch eine bundesweite Regelung könnte nun schnell kommen.

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Endlich wieder in Gemeinschaftsräumen vereint? Für Geimpfte in Seniorenheimen soll es jetzt Erleichterungen geben, vielleicht sogar schon bald bundesweit.

Endlich wieder in Gemeinschaftsräumen vereint? Für Geimpfte in Seniorenheimen soll es jetzt Erleichterungen geben, vielleicht sogar schon bald bundesweit.

© senior images / mauritius images

Saarbrücken. NRW und das Saarland preschen wie einige andere Bundesländer zuvor bei Erleichterungen für Corona-Geimpfte und Genesene vor. Schon ab Montag werden die Betroffenen, wie zuvor unter anderem in Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz, den Menschen mit aktuellen Tests gleichgestellt.

Außerdem entfällt für sie im Saarland bei einer Einreise aus einem Risikogebiet die Pflicht zur häuslichen Quarantäne. Ausgenommen davon sind Aufenthalte in einem Virusvarianten-Gebiet wie beispielsweise Brasilien, Indien oder Südafrika. Das dem Saarland benachbarte Département Moselle wurde dagegen vom RKI zum Wochenende aus dieser Liste herausgenommen und wie ganz Frankreich als „Hochinzidenzgebiet“ eingestuft.

Da die Inzidenz seit einigen Tagen in allen Landkreisen über 100 liegt, gilt die Bundes-Notbremse derzeit im gesamten Saarland. Die Befreiung von der Testpflicht schlägt damit vorerst nur bei wenigen Aktivitäten durch, etwa beim Friseurbesuch.

Voraussetzung ist eine mindestens 14 Tage zurückliegende vollständige Impfung nach den STIKO-Kriterien oder bei Genesenen ein Nachweis vom Gesundheitsamt oder Hausarzt auf der Grundlage einer PCR-Testung, die mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.

Erleichterungen auch in Pflegeeinrichtungen

Spürbare Erleichterungen gelten im Saarland ab sofort in Pflegeeinrichtungen. Sofern Bewohner genesen oder geimpft sind und die Impfquote in der Einrichtung über 90 Prozent liegt, besteht nur noch alle zwei Wochen eine Testpflicht. Die Beschäftigten mit Immunitätsnachweis müssen nur noch einmal pro Woche einen Test durchführen.

Ministerpräsident Tobias Hans sprach von einem ersten Schritt, der Menschen ohne hohes Ansteckungsrisiko den Alltag etwas erleichtere. Hans äußerte die Hoffnung, dass der Bund umgehend „die Weichen stellt, um weitere Einschränkungen für Geimpfte zurückzunehmen“.

Ähnlich wie im Saarland gelten auch in Nordrhein-Westfalen von diesem Montag an erste Erleichterungen für vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Menschen. Wer seit 14 Tagen vollständig geimpft ist oder vor mehr als 28 Tagen bereits mit dem Virus infiziert war, muss dann im Einzelhandel oder beim Friseur keinen negativen Schnelltest mehr vorweisen.

Schon am Freitag in den Bundesrat?

Auch die Bundesregierung hatte Regelungen für vollständig Geimpfte in Aussicht gestellt – der späteste Termin für eine Entscheidung des Bundesrats sei der 28. Mai, hatte noch am Donnerstag Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gesagt. Doch nach der Vorlage des Verordnungsentwurfs aus dem Justizministerium nahm die Diskussion an Fahrt auf. Am Wochenende hieß es von Seiten der Bundesregierung dann, die Verordnung könnte schon am Freitag in den Bundesrat kommen und verabschiedet werden.

Die Bundesregierung erhält mit diesem Vorhaben auch Schützenhilfe vom Deutschen Ethikrat. Dessen Vorsitzende Alena Buyx befürwortet die von der Bundesregierung geplanten Lockerungen für Corona-Geimpfte und Genesene, sagte sie im Gespräch mit der „Rheinischen Post“. „Der Entwurf der Verordnung ist in verschiedener Hinsicht im Einklang mit den Überlegungen des Deutschen Ethikrates“, so Buyx. Die Gleichstellung von Geimpften, Getesteten und Genesenen sei „ethisch unproblematisch“. (kud/dpa)

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Kommentare
Dr. Horst Grünwoldt 03.05.202116:01 Uhr

Infektiologisch ist nach m.E. die alleinige "Freisprechung" vom Corona-Ansteckungs-Risiko, sowohl der Geimpften wie auch Genesenen, höchst fragil ist! Bekanntlich bewirkt parenterale Impfung ganz individuelle Immunreaktionen und -lagen. Die kann aber nur sero-immunologisch überprüft werden. Ebenso sind strenggenommen "Genesene" erst aufgrund anhaltender Gesundheit und wiederholter Testung als Nicht- Virus-Überträger zu betrachten. Beide sollten aber bei normalen Wohlbefinden und unauffälligen Verhalten nicht länger als fiktiv "Corona"- ansteckend betrachtet werden.
Ebenso dürfen Corona-Schnelltest-Negative als Covid-19-Symptomlose nicht länger als virtuelle Virus-Ausscheider deklariert werden. Genau so wie mittels der PCR- Anreicherungsmethode Getestete. Beide können nämlich überhaupt keine infektiöse "Viruslast" im normalen zwischen-menschlichen Distanzverhalten ausscheiden; es sei denn, dass sie klinisch als Covid-19-"Dauerhuster" auffällig geworden sind. Und davon haben wir in der Coronakrise und -pandemie 2020/21 doch im öffentlichen Begegnungsraum überhaupt keine Ansteckungs- und "Seuchenverdächtigen" beobachten können. Das hat sogar der Mikrotröpfchen-"Erfinder" Drosten schon mal in seinen wackligen Podcast-Hypothesen eingeräumt.
Ich bleibe als Hygieniker dabei, dass unser aller stiller Atem (ohne Hustenstöße) in keiner Weise ansteckend sein kann, sondern uns lediglich von feuchtwarmer Luft mit dem Stoffwechselgas CO2 befreit. Und davon müssen natürlich wg. der sedativen Wirkung Klassen- und Vesammlungs-Räume regelmäßig entlüftet werden!
Wegen vorher aufgezeigter, infektiologisch-hygienisch gleichwertiger "Klassifizierung" unserer Bevölkerung, erachte ich dass politische und gesellschaftliche Vorhaben, unterschiedliche "Priorisierungen" in wieder zu gewinnende Freizügigkeit durchsetzen zu wollen, als epidemiologisch absurd. Vielmehr sollten alle wirtschaftlich-sozial- und kulturell höchst schädlichen "Maßnahmen" aufgrund nicht sichtbarer pandemischer Lage in D unverzüglich eingestellt werden!

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