Vereinbarung zwischen Kassen und Krankenhausgesellschaft
Niedersachsen: Einigung auf neuen Landesbasisfallwert
Landesbasisfallwert für 2024 liegt bei 4206,94 Euro und damit um 5,13 Prozent höher als im laufenden Jahr.
Veröffentlicht:Hannover. Die Gesetzlichen Krankenkassen und die Krankenhausgesellschaft Niedersachsen haben sich am 20. Dezember 2023 auf den neuen Landesbasisfallwert für das Jahr 2024 verständigt. Er beträgt 4206,94 Euro und liegt damit um 5,13 Prozent höher als im laufenden Jahr (3993,44 Euro). Das bestätigte Helge Engelke, der Direktor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft, der Ärzte Zeitung.
Abgesehen von vier Bundesländern, die über dem Wert von Niedersachsen abgeschlossen haben, lägen alle Länder etwa auf dem Niveau Niedersachsens, erklärte Engelke. In Rheinland-Pfalz und in Niedersachsen habe man sich relativ früh geeinigt. Die beiden Länder seien so zum Zugpferd geworden, so Engelke.
Man sei in Niedersachsen kurz davor gewesen, der Schiedsstelle die Entscheidung zu übertragen, so Engelke. „Aber vor der mündlichen Anhörung zu einem Schiedsverfahren haben wir uns entschieden, doch nochmal zu schauen, ob es eine Einigungsmöglichkeit gibt, und die haben wir dann gefunden.“ Wie weit die beiden Parteien auseinanderlagen, wollte Engelke nicht sagen.
„Wir haben in Niedersachsen unsere Hausaufgaben gemacht“, resümierte er. „Was wir konnten, haben wir getan und für Planungssicherheit gesorgt.“ Aber mit der Einigung habe man die Lücken der Vorjahre immer noch nicht ausgeglichen. „Wir brauchen deshalb weitere Schritte: Das Vorschaltgesetz und die weitere Anhebung des Basisfallwertes.“
Der Niedersächsische Gesundheitsminister, Dr. Andreas Philippi (SPD), begrüßte die Einigung. „Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft haben hier unter Beweis gestellt, dass sie sich ihrer Verantwortung bewusst sind und gemeinsam mit dem Land Niedersachsen die Übergangsphase bis zur Umsetzung der Krankenhaus-Reform positiv gestalten wollen“, so Philippi. Die Einigung sei eine tragfähige Lösung. Sein Haus werde den Abschluss noch in diesem Jahr genehmigen, so dass die Finanzierung der Krankenhäuser ab 01. Januar 2024 gesichert sei, hieß es.
Der Landesbasisfallwert wird alljährlich zwischen den Kassen und der Krankenhausgesellschaft eines Landes verhandelt. Multipliziert mit den individuellen Relativgewichten einer Diagnose ermittelt der Landesbasisfallwert den Erlös für die erbrachte Leistung im Krankenhaus. (cben)