Vorgaben gesenkt
Niedersachsens Kliniken müssen weniger Betten für COVID-19-Patienten vorhalten
Niedersachsen fährt die Verpflichtung für Krankenhäuser zurück, Betten für COVID-19-Patienten freizuhalten. Sind die Kapazitäten zur Hälfte erschöpft, müssen die Kliniken die Reserven aber hochfahren.
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Weniger freie Betten für COVID-19-Patienten müssen Kliniken in Niedersachsen vorhalten. Dadurch sollen wieder mehr elektive Operationen möglich werden.
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Hannover. Niedersachsen senkt zum Monatsende in den Krankenhäusern die Vorhaltekapazitäten für COVID-19-Patienten. Das sieht die „niedersächsische Verordnung über Beschränkungen im Krankenhausbetrieb zur Bekämpfung der Corona-Virus-Krankheit COVID-19“ vor.
Krankenhäuser mit einer Fachabteilung der Kinder- und Jugendmedizin oder einer Fachabteilung der Inneren Medizin und der Chirurgie müssen zwei Prozent (bislang vier) ihrer Behandlungskapazität auf Normalstation und fünf Prozent (bislang zehn) ihrer Intensivkapazität mit Beatmungsmöglichkeit für die Behandlung von COVID-19-Patienten vorhalten.
„Indem wir die Vorhaltekapazitäten reduzieren, ermöglichen wir wieder mehr elektive Operationen und Behandlungen, im Frühjahr verschobene Eingriffe können nachgeholt werden. Das ist für die Häuser auch wirtschaftlich ein wichtiges Signal“, sagte Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD).
Reserven können rasch hochgefahren werden
Gleichzeitig sorge die Landesregierung dafür, dass im Ernstfall schnell ausreichend Betten zur Verfügung stehen: „Sobald die Hälfte der vorzuhaltenden Kapazitäten ausgeschöpft ist, müssen die Krankenhäuser in einem Zeitraum von 24 bis 72 Stunden zusätzliche Sicherheitsreserven aktivieren.“
Derzeit liegen 156 an COVID-19 erkrankte Patienten auf Normalstation, weitere 18 werden auf Intensivstationen mit maschineller Beatmungsmöglichkeit versorgt. In niedersächsischen Krankenhäusern werden derzeit 446 Betten auf Normalstation und 138 Betten auf Intensivstation vorgehalten.