Hausärztliche Versorgung auf dem Land
Sachsen-Anhalt setzt auf Landarztgesetz
20 Medizinstudienplätze sollen künftig an Studenten gehen, die sich zur hausärztlichen Versorgung auf dem Land verpflichten.
Veröffentlicht:MAGDEBURG. „Wir brauchen eine Landarztquote, um Medizinstudienplätze in Magdeburg und Halle für angehende Landärzte reservieren zu können“, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD), als sie das geplante Landarztgesetz im Landtag vorstellte.
„Das ist zwar kein Allheilmittel, aber ein weiterer sinnvoller Baustein, um eine gute wohnortnahe hausärztliche Versorgung dauerhaft sicherzustellen.“ Auch wenn die Erfolge des Programms erst später sichtbar würden, müsse der Weg jetzt geebnet werden. Ziel sei, junge Leute für eine vertragsärztliche Tätigkeit auf dem Land zu motivieren und bei der Umsetzung zu unterstützen.
Nach wie vor sei die Anzahl der Allgemeinmediziner in Weiterbildung viel zu gering, um altersbedingt ausscheidende Ärzte zu ersetzen. Erschwerend komme hinzu, dass immer mehr junge Ärzte großen Wert auf einen planbaren, geregelten Arbeitstag legten und Teilzeitarbeit favorisierten.
Bereits heute differiere die Anzahl praktizierender Hausärzte (1453) und die der Versorgungsaufträge (1401). Für das Jahr 2032 prognostiziert die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) insgesamt 262 fehlende Hausarztsitze.
Ab dem Wintersemester 2020/21 sollen Medizinstudenten bevorzugt einen Studienplatz an einer der beiden Unis im Land erhalten können, wenn sie sich verpflichten, nach dem Studium für zehn Jahre in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region des Landes als Allgemeinmediziner zu praktizieren. Werde der Vertrag nicht erfüllt, drohten bis zu 250.000 Euro Vertragsstrafe.
Die 20 Studienplätze werden als Vorabquote aus dem jährlichen Kontingent herausgenommen. Eine Erhöhung der Gesamtzahl an Medizinstudienplätzen werde es laut Grimm- Benne nicht geben. „Ich kenne diese Forderung. Aber sie befreit uns nicht darüber nachzudenken, wie die Gruppe derjenigen vergrößert werden kann, die für sich sagen: Ja, ich will als Allgemeinmediziner arbeiten, und zwar nicht in Halle oder Magdeburg, sondern auf dem Land.“
Verantwortlich für das Auswahlverfahren der Bewerber soll die KVSA sein, die entsprechende Strukturen und Voraussetzungen für die administrative Umsetzung schaffen müsse.