Medizinstudium
Sachsen treibt Landarztquote voran
Der sächsische Landtag könnte schon bald über das Gesetz zur Landarztquote beim Medizinstudium entscheiden. Die Zahl der geplanten Studienplätze wurde von 30 auf 50 erhöht.
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Mit einer Landarztquote will Sachsen unterversorgte Regionen für junge Mediziner attraktiv machen.
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Dresden. Die sächsische Staatsregierung wird das Gesetz zur Landarztquote in den Landtag des Freistaats einbringen. Dies habe das Kabinett jetzt entschieden, teilte das sächsische Sozialministerium in Dresden mit.
Künftig solle ein Sonderkontingent von jährlich bis zu 50 Studienplätzen für Humanmedizin bereitgestellt werden. Das sind 20 Studienplätze mehr als zunächst geplant. Denn als Ministerin Petra Köpping (SPD) im vergangenen August den Gesetzentwurf in die Anhörung gegeben hatte, waren noch 30 Studienplätze vorgesehen. „Ich würde es sehr begrüßen, wenn der Landtag dieses Gesetz schnell beschließt, damit wir in naher Zukunft die Landarztquote umsetzen können“, sagte Köpping.
In den Koalitionsvertrag des seit Dezember 2019 regierenden Kabinetts aus CDU, Grünen und SPD war der Satz aufgenommen worden, dass ein Landarztgesetz zur Einführung einer Landarztquote erarbeitet werden soll. In der zuvor regierenden Koalition aus CDU und SPD hatte die CDU eine Landarztquote angestrebt, die SPD hatte sie hingegen abgelehnt.
Zehn Jahre Arbeit in unterversorgtem Gebiet
Die Studenten auf den geplanten Studienplätzen müssten sich verpflichten, nach Abschluss der fachärztlichen Ausbildung in der Allgemeinmedizin für mindestens zehn Jahre als Hausarzt in unterversorgten oder von der Unterversorgung bedrohten Gebieten im ländlichen Raum tätig zu sein, teilte das Ministerium weiter mit.
Die Bewerber sollten in einem strukturierten zweistufigen Verfahren ausgewählt werden. Studien- und Berufseignung würden über die Abiturnote, einen Studieneignungstest, Berufsausbildung und Freiwilligendienst ermittelt. Neben der intellektuellen Studieneignung der Interessenten sollten fachspezifische Erfahrungen in nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen und sozialkommunikative Kompetenzen berücksichtigt werden. (sve)