Gesetzentwurf

Sächsische Landarztquote rückt näher

Die Vorlage aus dem Gesundheitsministerium geht jetzt in die Anhörung. Wer sich auf einen der 30 Studienplätze bewirbt, soll später mindestens zehn Jahre als Landarzt arbeiten.

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Dresden. Rund 30 Studienplätze für Medizin sollen in Sachsen künftig über eine Landarztquote vergeben werden. Das sieht ein Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) vor, der jetzt in die Anhörung gegeben wurde.

„Wir erhoffen uns hiervon entscheidende Impulse für die Verbesserung der medizinischen Versorgung auf dem Land“, sagte sie. Die Studenten auf diesen Studienplätzen müssten sich verpflichten, nach Abschluss der fachärztlichen Ausbildung in der Allgemeinmedizin für mindestens zehn Jahre als Hausarzt in unterversorgten oder von der Unterversorgung bedrohten Gebieten im ländlichen Raum tätig zu sein, so Köpping.

In den Koalitionsvertrag des seit Dezember 2019 regierenden Kabinetts aus CDU, Grünen und SPD war der Satz aufgenommen worden, dass ein Landarztgesetz zur Einführung einer Landarztquote erarbeitet werden soll. In der zuvor arbeitenden Koalition aus CDU und SPD hatte die CDU eine Landarztquote angestrebt, die SPD hatte sie hingegen abgelehnt. (sve)

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