Appell an Kollegen

Ästhetisch-Plastische Chirurgen: Keine Behandlungsgutscheine zu Weihnachten!

Gutscheine für Schönheitsoperationen gehören nicht unter den Weihnachtsbaum, betont die Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC). Präsident Alexander Schönborn verweist auf den ärztlichen Kodex.

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Ein Skalpell bei einer Frau vor einer Lidstraffung.

Die Oberlidstraffung gehörte in den ersten sechs Monaten des Jahres bislang zu den am häufigsten durchgeführten ästhetisch-plastischen Eingriffen. Zahlen für das Gesamtjahr stehen noch aus.

© Uwe Anspach / picture alliance

Berlin. Die einen finden sie unpersönlich, andere halten sie für überaus praktisch: Gutscheine sind für viele Deutsche inzwischen ein fester Bestandteil des Weihnachtswunschzettels. Nach einer Erhebung des Portals Statista vom November 2024 verschenkt rund ein Drittel (34 Prozent) Gutscheine zum Fest.

Auch vor minimal-invasiven Eingriffen wie Faltenunterspritzung oder Botulinumbehandlungen macht der Trend nicht halt: Zahlreiche Heilpraktiker und Schönheitsinstitute bieten auf ihrer Website Wertgutscheine für entsprechende Behandlungen an.

Eine Praxis, die ihre Grenzen findet, wenn es um Schönheitsoperationen geht, betont Dr. Alexander Schönborn, Berliner Schönheitschirurg und Präsident der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC).

„Bei uns kommt so etwas glücklicherweise relativ selten vor“, sagt er. Er verweist auf das Heilmittelwerbegesetz , nach dem es Ärztinnen und Ärzte untersagt ist, für ihre Leistungen über den Preis zu werben wie beispielsweise mit Rabattaktionen und eben auch Gutscheine anzubieten.

Verweis auf Ehrenkodex der Fachgesellschaft

Ähnliche Regelungen fänden sich auch im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Außerdem gehöre ein Gutscheinverbot zum Ehrenkodex der Fachgesellschaft. Zwar habe es in der Vergangenheit durchaus Kolleginnen und Kollegen gegeben, die derartige Voucher ausstellten. „Das konnten wir dann aber mit entsprechenden Gesprächen aus der Welt schaffen“, sagt Schönborn im Gespräch mit der Ärzte Zeitung.

Obendrein hat die Ablehnung von Gutscheinen auch eine inhaltliche Dimension. Denn jede Operation im Bereich der „Wunschmedizin“ benötige eine Nachdenkphase. Die Patienten müssten ausreichend Gelegenheit bekommen, sich über die Risiken des Eingriffs und auch den Preis klar zu werden.

Außerdem: „Ein Gutschein für eine Schönheits-Op baut Druck auf“, betont der Mediziner. Vor allem dann, wenn der Beschenkte bis dato noch gar nicht über eine Behandlung nachgedacht habe. Dies könne zu enormen Selbstzweifeln führen.

Anders sieht die Sachlage aus, sollte der Eingriff bereits feststehen: Statt einen Gutschein zu verschenken, könne man seine Unterstützung anbieten – und den Patienten zum Arzttermin begleiten.

Oberlidstraffungen am beliebtesten

Zu den beliebtesten ästhetisch-chirurgischen Eingriffen gehörten in diesem Jahr bislang die Oberlidstraffungen. Das hat die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) in einer Patientenumfrage in den ersten sechs Monaten des Jahres ermittelt. Auf Platz zwei liegen bei den 18- bis 80-Jährigen Botulinumbehandlungen mit 14,4 Prozent und Faltenunterspritzungen mit 14,1 Prozent.

Nachdem es in den vergangenen Jahren zunächst zu einem Rückgang bei Faltenunterspritzungen und Botulinumbehandlungen gekommen war, fänden nun wieder deutlich mehr Patientinnen und Patienten den Weg in die Praxen und Kliniken der niedergelassenen Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie, heißt es bei der DGÄPC.

Die Zahlen für das Gesamtjahr stehen noch aus. VDÄPC-Präsident Schönborn spricht von einem Zuwachs bei den ästhetischen Eingriffen von rund fünf Prozent. (kaha)

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