Flüchtlinge

So geht die Gesundheitskarte in Berlin an den Start

Ab Januar erhalten alle neu registrierten Flüchtlinge in Berlin eine elektronische Gesundheitskarte. Bisher mussten Asylbewerber sich, wenn sie medizinische Behandlung benötigten, für jedes Quartal einen Behandlungsschein auf der Behörde besorgen.

Julia FrischVon Julia Frisch Veröffentlicht:
Ein Helfer des DRK untersucht eine Frau aus Syrien, die über Ohrenschmerzen klagt.

Ein Helfer des DRK untersucht eine Frau aus Syrien, die über Ohrenschmerzen klagt.

© picture alliance / dpa

BERLIN. Als "Hauptstadt des Versagens" wurde Berlin schon in Medien tituliert. Bei der Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen läuft vieles nicht rund, vor allem weil es an Personal fehlt.

53.000 Flüchtlinge sind seit September in die Stadt gekommen, 400 sind es zur Zeit täglich. Noch immer warten rund 10.000 Flüchtlinge darauf, endlich registriert zu werden.

Erst dann haben sie zum Beispiel einen Anspruch auf eine eingeschränkte medizinische Behandlung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Bisher mussten sich Flüchtlinge in Berlin, wenn sie zum Arzt wollten, für jedes Quartal einen Behandlungsschein auf der Behörde besorgen. Ab 4. Januar 2016 wird dies nicht mehr nötig sein.

Dann bekommt jeder Neuregistrierte eine elektronische Gesundheitskarte. Davon erhofft sich das Land vor allem eine Entlastung für die Behörden.

"Das ist eine Erleichterung für uns, weil die Flüchtlinge nicht mehr alle drei Monate einen Behandlungsschein bekommen müssen", sagte Sozialsenator Mario Czaja (CDU) bei der Unterzeichnung der Gesundheitskarten-Vereinbarung mit den vier beteiligten Krankenkassen.

Auch den Ärzten bringe die Karte weniger Bürokratie, "da sparen wir uns den Quatsch mit den Überweisungsscheinen",so Czaja.

Foto für die neue Karte

Gestartet wird die Kartenausgabe zunächst in der Erstregistrierungsstelle in der Bundesallee, die in einer ehemaligen Bank untergebracht ist.

Dort werden die Daten erfasst, ein Foto gemacht und ein Abholschein ausgestellt. Denn da die Karte erst hergestellt wird, müssen die Flüchtlinge sie nach 21 Tagen abholen.

In der Zwischenzeit sichert eine "vorläufige Betreuungsbescheinigung" die medizinische Versorgung.

Nach und nach sollen die Gesundheitskarten auch in den anderen Registrierungsstellen und Sozialämtern ausgegeben und zudem die vor 2016 registrierten Flüchtlinge mit ihr ausgestattet werden.

Mit im Boot bei der elektronischen Gesundheitskarte sitzen in Berlin die AOK Nordost, über die in Berlin schon seit über 20 Jahren die medizinische Behandlung von Flüchtlingen und Asylbewerbern abgerechnet wird, die BKK Verkehrsbauunion (VBU), die DAK sowie die Siemens-Betriebskrankenkasse.

Auf sie werden die Flüchtlinge entsprechend der Marktanteile verteilt. Die Zuteilung erfolgt nach einem rein rechnerischen Algorithmus, auf den die Sachbearbeiter keinen Einfluss haben.

Die Kosten für die medizinische Behandlung von Flüchtlingen trägt das Land Berlin.

Der Leistungsumfang richtet sich wie bisher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: Flüchtlinge haben demnach nur Anspruch auf die Behandlung akuter Erkrankungen und von Schmerzzuständen.

Der Zahnersatz ist dagegen eingeschränkt, und auch die jeweiligen Kassen-Zusatzleistungen gibt es für Flüchtlinge nicht.

Vorgesehen ist für Ärzte eine Einzelleistungsvergütung nach EBM. Befürchtungen, dass die Kassen nun vermehrt kontrollieren könnten, ob der Leistungsumfang des Asylbewerberleistungsgesetzes eingehalten wird, zerstreute Frank Michalak, Vorstandsvorsitzender der AOK Nordost: Die Erfahrungen der vergangenen 20 Jahre zeigten, dass es nur in Einzelfällen - meist im Bereich der Zahnmedizin - Diskussionsbedarf gegeben habe: "Es gab schon Ausreißer, aber für diese Fälle sind immer einvernehmliche Lösungen gefunden worden."

Profitieren von Rabattverträgen

Für den Verwaltungsaufwand erhalten die Kassen eine Erstattung in Höhe von sechs Prozent der Leistungsaufwendungen. "Keiner verdient daran", betonte Thorsten Rademacher von der BKK VBU.

Er wie Czaja verwiesen aber auf Vorteile, die das Land durch die Vereinbarung mit den Kassen hat: Berlin profitiere beispielsweise von Rabattverträgen.

Czaja versicherte zudem, dass Ärzte Leistungen, die sie für noch nicht registrierte Flüchtlinge erbringen, dem Land in Rechnung stellen können.

"Wenn Leistungen erbracht und gegenüber dem Lageso angezeigt werden, werden wir uns einer Zahlung nicht widersetzen", so Czaja. Erst kürzlich habe Berlin in diesem Zusammenhang einen zweistelligen Millionenbetrag an Krankenhäuser überwiesen.

Er sowie die KV bestätigten außerdem einen Vertrag, nach dem die KV vom 24. Dezember bis zum Morgen des 4. Januar 2016 die ärztliche Versorgung in den Sammelunterkünften über den Ärztlichen Bereitschaftsdienst sicherstellt.

Jeweils vier Ärzte werden in einem Zweischichtsystem auf Anforderung hin die Unterkünfte anfahren.

Parallel wird mit der KV ein grundsätzlicher Versorgungsvertrag verhandelt, der dann neben der Behandlung in allen Praxen auch die Aktivitäten der Niedergelassenen in Notunterkünften finanziell absichern wird.

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