Suizid nach Fukushima

Tepco muss Hinterbliebene entschädigen

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FUKUSHIMA. Wegen des Selbstmords einer Japanerin in Folge der Atomkatastrophe von Fukushima ist der Betreiber der Unglücksreaktoren, Tokyo Electric Power Company (Tepco) erstmals zu einer Entschädigungszahlung verurteilt worden.

Die Frau hatte sich im Alter von 58 Jahren aus Verzweiflung über ihre unsichere Zukunft mit Benzin übergossen und in Brand gesteckt.

Das Bezirksgericht in Fukushima verurteilte Tepco am Dienstag zur Zahlung von 49 Millionen Yen (356.000 Euro) an die Hinterbliebenen.

Nach dem Erdbeben- und Tsunami-Unglück vom 11. März 2011, das im Atomkraftwerk Fukushima Daiichi zu einem GAU geführt hatte, musste die Frau aus ihrem 40 Kilometer entfernten Haus fliehen. Im Juli desselben Jahres nahm sie sich das Leben. (dpa/maw)

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