Unklare Wirkung
Was steckt hinter Cannabidiol-Produkten?
Der Cannabis-Wirkstoff Cannabidiol soll beruhigen und – so wird im Internet behauptet – bei Beschwerden wie Stress, Ängsten und Regelschmerzen helfen. Experten weisen auf fehlende Belege hin.
Veröffentlicht:Berlin. Noch dürfte eine andere Wirksubstanz von Cannabis am bekanntesten sein: Tetrahydrocannabinol (THC). Mittlerweile ist jedoch auch der Wirkstoff Cannabidiol (CBD) in aller Munde: So kann man sich etwa in einem Berliner Café den Kaffee mit dem umstrittenen Wirkstoff aus – legalem – Nutzhanf versetzen lassen.
Ausgleichend und beruhigend soll CBD sein. Und auch auf manchen Internetseiten wird mit dem Wirkstoff angereichertes Öl angepriesen: „Hilft gegen Diabetes (Typ 2)“. Solche Werbeaussagen für Nahrungsergänzung sind verboten. Doch auch gegen Stress, Ängste und Regelschmerzen oder zum schnelleren Einschlafen wird CBD angepriesen.
Neben- und Wechselwirkungen unklar
Der Psychiater Dr. Kurosch Yazdi, Leiter der Suchtabteilung am Kepler Uni-Klinikum in Linz, beschreibt CBD „ein Stück weit als Gegenteil von THC“: Es habe kein Suchtpotenzial und beeinträchtige das Fahrvermögen nicht. Fragen zu Dosierung, Sicherheit, Neben- und Wechselwirkungen der pharmakologisch wirksamen Substanz sind bisher aber ungeklärt.
Nach Beobachtung von Verbraucherzentralen ist das Internet der Hauptumschlagplatz. Die in Hanfshops erhältlichen CBD-Produkte seien dabei fast immer so niedrig dosiert, dass sie keine Wirkung hätten, berichtet Yazdi. Die „angedichteten Wirkungen“ seien „reine Geschäftemacherei“.
Um höhere und damit wirksame Dosierungen zu erreichen, müsse man sehr große Mengen zu sich nehmen. „Bei den hohen Dosierungen sind aber potenziell Nebenwirkungen zu erwarten“, so der Experte. Die Tatsache, dass CBD-Konsumenten zum Beispiel von Schmerzlinderung berichten, sind Yazdi zufolge „ziemlich sicher mit dem Placebo-Effekt“ zu erklären.
„Keine vernünftige Regulierung“
Auch die rechtliche Lage ist unsicher. „Es gibt keine vernünftige Regulierung“, sagt Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband. Es handele sich um einen „grauen bis schwarzen Markt“.
So ist eine bisher ungeklärte Frage, ob CBD-Produkte ohne Zulassung der Europäischen Kommission als neuartiges Lebensmittel verkehrsfähig sind – bisher wurden zu CBD erst zwei solche Anträge gestellt. Behörden und auch Verbraucherzentralen stehen dem negativ gegenüber.
Tatsächlich als Arznei zugelassen ist CBD für die Therapie von zwei schweren und seltenen Epilepsie-Formen bei Kindern, dem Dravet-Syndrom und dem Lennox-Gastaut-Syndrom. Es gelte manchen Eltern irrtümlicherweise als „sanftes Naturprodukt“, teilte die Deutsche Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie und Funktionelle Bildgebung kürzlich mit.
In Studien hätten „etliche Kinder“ Nebenwirkungen wie starke Müdigkeit, Fieber, Appetitlosigkeit und Durchfall gehabt. (dpa/bae)