„ÄrzteTag“-Podcast
Warum sehen Sie im Digitalgesetz eine vertane Chance, Professor Marx und Herr Beckers?
Der Referentenentwurf zum Digitalgesetz bleibt, wenn es ums Telemonitoring geht, merkwürdig unkonkret. Damit werde eine Chance verpasst, die Versorgung an einer Stelle konkret zu verbessern, sagen die DGTelemed-Vertreter Professor Gernot Marx und Rainer Beckers.
Veröffentlicht:Vitalwerte wie Gewicht, Glucose, Sauerstoffsättigung oder ähnliches mehr lassen sich heute mit Mini-Sensoren und Mobilfunktechnik problemlos am Körper der Patienten erheben und so durch Ärztinnen und Ärzte engmaschig überwachen.
Bei Risiko-Patienten kann so eine Verschlimmerung ihres Zustands auf diese Weise frühzeitig erkannt werden, Klinikeinweisungen lassen sich vermeiden, die Lebensqualität der Patienten steigt. Für Rainer Beckers und Professor Gernot Marx von der DGTelemed liegen die Vorteile einer solchen Fernüberwachung auf der Hand, doch in Deutschland ist Telemonitoring außer in der Kardiologie noch nicht in der Regelversorgung angekommen, wie beide im „ÄrzteTag“-Podcast berichten.
Die Hoffnung der Gesellschaft war es nun gewesen, dass mit dem Digitalgesetz mehr Schwung in die Sache kommen würde. Doch weit gefehlt, so die beiden Vorstandsmitglieder der Fachgesellschaft. Im Podcast bedauern beide, dass sich keine klaren Ansätze im Referentenentwurf zum Digitalgesetz finden, um Telemonitoring zu fördern. Und dort, wo es Ansätze gibt, seien diese zu unkonkret, etwa wenn es darum geht ein digitales Disease-Management-Programm zu Diabetes zu gestalten.
Es sei eine große Chance, dass mithilfe konkreter Formulierungen im Gesetz in der medizinischen Versorgung von Risikopatienten ein Sprung nach vorne getan werden könne, sagt Professor Marx, der an der RWTH in Achen Direktor der Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care ist.
Die Frage des Honorars
Im Podcast erklären Beckers und Marx, warum es beim Telemonitoring trotz der ersten Erfahrungen mit Herzinsuffizienz-Patienten nicht schneller vorangeht und was die Einstufung des Telemonitorings als innovativer Prozess statt als neue medizinische Methode bewirken könnte. Auch für Digitale Gesundheitsanwendungen habe sich der Gesetzgeber bekanntlich für ein abgespecktes Verfahren in der Bewertung neuer Methoden entschieden, dies könne ähnlich auch für das Telemonitoring umgesetzt werden, dann würde es nicht für jede Indikation Jahre dauern, bis der Gemeinsame Bundesausschuss eine Entscheidung trifft.
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Auch zur Frage des Honorars äußern sich die Vertreter der DGTelemed. Da häufig sowohl der stationäre als auch der ambulante Sektor beteiligt seien, wäre weder eine Lösung über den EBM noch über DRG sinnvoll, glauben sie. Im Podcast erläutern Beckers und Marx, wie eine Honorierung aussehen könnte – und ob auf lange Sicht durch Telemonitoring nicht sogar die Kosten für die Behandlung von chronisch Kranken sinken könnten. (Dauer: 29:57 Minuten)