KV Berlin

20 Euro Strafe für "falsche" Notfälle?

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BERLIN. In der Debatte um die ambulante Notfallversorgung hat die Vorsitzende der KV Berlin, Dr. Angelika Prehn, am Donnerstag vorgeschlagen, Patienten sollten eine Gebühr von 20 Euro für die Inanspruchnahme der Rettungsstellen von Kliniken zahlen, wenn sie nicht mit dem Rettungswagen eingeliefert werden.

Die Gebühr solle zurückerstattet werden, wenn sich zeigen sollte, dass es sich doch um einen Notfall gehandelt habe.

Hintergrund ist das Gutachten des Göttinger Aqua-Instituts im Auftrag des Verbands der Ersatzkassen (vdek), das vorschlägt, den ärztlichen Bereitschaftsdienst komplett an die Kliniken zu verlagern (die "Ärzte Zeitung" berichtete). Über die Einrichtung von Portalpraxen, die die Patientenströme steuern sollen, herrschen zwischen Vertragsärzten und Klinikfunktionären kontroverse Auffassungen.

Die Berliner KV-Chefin, die im Vorstand für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) zuständig ist, plädiert dafür, dass die Krankenhäuser Allgemeinmediziner anstellen, die in den Rettungsstellen zwischen jenen Patienten für die Notaufnahme und jenen für die Portalpraxis sortieren. Sie sollen entsprechend geschultes Personal des Krankenhauses bei der Triage unterstützen."Voraussetzung ist, dass die Krankenkassen die in den Rettungsstellen durchgeführten Untersuchungen vollständig bezahlen", so Prehn.

Prehn: Warnung vor Vorschlägen des Ersatzkassenverbands vdek

Sie warnt vor großer Fehlversorgung, wenn die Vorschläge des Ersatzkassenverbands vdek zur Notfallversorgung umgesetzt würden. Ärzte würden aus den Praxen gezogen, sodass sie für die ambulante Regelversorgung nicht mehr zur Verfügung stünden.

Rettungsstellen wiederum würden "verstopft", und schwere Fälle müssten warten. "Das ist nicht im Sinne der Ärzte und schon gar nicht im Sinne der Patienten", so die ehemalige Hausärztin.

Auch der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Gassen betonte beim vdek-Zukunftsforum in Berlin in diesem Zusammenhang eine "echte Aufgaben- und Mengenplanung", wozu auch die gemeinsame Nutzung von Geräten, Personal und Räumlichkeiten gehöre.

Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft Georg Baum hielt die Gegenrede. Es könne nicht sein, dass sich die Vertragsärzte über den Portalpraxengedanken "sozusagen raubritterisch" die Vorteile der Klinikinfrastruktur sicherten. Eine Zwangsansiedlung von Portalpraxen an Kliniken sei keine Lösung. Wo die Kliniken ohnehin von ihnen finanzierte Notfallkapazitäten vorhalten müssten, seien sie überflüssig, sagte Baum. (ami/af)

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