Reha-Bilanz
2021 wieder mehr als vier von fünf beantragten Reha-Maßnahmen bewilligt
Der 4. Teilhabeverfahrensbericht gibt tiefen Einblick in das Rehabilitationsgeschehen. In mehr als zehn Prozent der Fälle bedurfte es 2021 des Einschaltens eines Gutachters.
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Auch Wassergymnastik kann Bestandteil einer Reha-Maßnahme sein.
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Frankfurt/Main. Auch im Jahr 2021 wurden knapp 2,8 Millionen Anträge bei den Rehabilitationsträgern gestellt. Im Vergleich zum Vorjahr bleibt die Anzahl der gestellten Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe damit auf einem konstanten Niveau. Im Durchschnitt dauerte es 22 Tage, bis eine Entscheidung über einen Antrag vorlag, wobei 83 Prozent der entschiedenen Anträge vollständig oder teilweise bewilligt wurden. Das geht aus dem jetzt veröffentlichten 4. Teilhabeverfahrensbericht der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hervor. Der Bericht fußt auf Datenmeldungen von 1079 Trägern. Damit sind laut BAR im Berichtsjahr 2021 bezogen auf die 1268 Träger, die bei der BAR für eine Datenübermittlung registriert sind, 85,1 Prozent ihrer gesetzlichen Berichtspflicht nachgekommen.
Der leistende Rehabilitationsträger muss innerhalb von drei Wochen nach Eingang über einen Antrag entscheiden. Sollten Gutachten eingeholt werden, beläuft sich die Entscheidungsfrist auf zwei Wochen nach Vorlage des Gutachtens. Wurde kein Gutachten für die Feststellung des Bedarfs beauftragt, wurde die Dreiwochenfrist in 2021 im Durchschnitt bei 20,7 Prozent aller Entscheidungen überschritten. 2021 wurden insgesamt 293.203 Gutachten beauftragt und für die Entscheidung über den Bedarf zugrunde gelegt. Die Dauer der Erstellung eines Gutachtens entspricht der Zeit von der Beauftragung bis zur Vorlage des Gutachtens. Im Durchschnitt betrug die Dauer zur Erstellung eines Gutachtens 10,7 Tage
Mehr als drei Wochen Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ergibt sich aus der Zeit vom Antragseingang beim leistenden Rehabilitationsträger bis zur Entscheidung über den Antrag. Über sämtliche Erledigungs- und Bewilligungsarten hinweg betrug die durchschnittliche Dauer zur Bearbeitung eines Antrags 22,1 Tage. In 83 Prozent aller Entscheidungen erfolgte im Jahr 2021 eine vollständige oder teilweise Bewilligung der beantragten Leistung(en). Die Antrittslaufzeit gibt die durchschnittliche Zeitdauer zwischen dem Datum des Bewilligungsbescheides und dem Beginn der ersten angetretenen Leistung an. Leistungen wurden durchschnittlich 54,0 Tage nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides erbracht oder angetreten.
Eine trägerübergreifende Teilhabeplanung oder Teilhabeplankonferenz muss unter anderem durchgeführt werden, wenn mehrere Träger für die Leistungserbringung zuständig sind (§§ 19, 20 SGB IX). Im Jahr 2021 wurden 8404 trägerübergreifende Teilhabeplanungen und 1168 Teilhabeplankonferenzen durchgeführt. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) zielen darauf ab, die Arbeits- und Berufstätigkeit zu fördern und eine dauerhafte Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erreichen. Im Berichtsjahr 2021 gab es 142.282 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen sechs Monate nach Ende der LTA-Maßnahme.