Unveröffentlichte Studie
Patientenfürsprecher in sechs von zehn Kliniken
Zum Tag der Patientenfürsprecher am 8. Juni hat das Bundesgesundheitsministerium Ergebnisse einer unveröffentlichten Studie vorgestellt. Darin zeigt sich, welche wichtigen Leistungen Patientenfürsprecher erbringen.
Veröffentlicht:
Schwierigkeiten einer Patientin im Krankenhaus? Patientenfürsprecher helfen, auch Missverständnisse aufzuklären.
© Rudzhan Nagiev / Getty Images / iStock
Berlin. An 60 Prozent der deutschen Kliniken gibt es mindestens eine Patientenfürsprecherin oder einen Patientenfürsprecher. Dieses Ergebnis einer noch unveröffentlichten Studie der Prognos AG teilt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) anlässlich des heutigen 16. Tages der Patientenfürsprecher mit.
Ziel der Studie sei eine Bestandsaufnahme der verschiedenen rechtlichen Regelungen zur Verbreitung und zur Ausgestaltung der Patientenfürsprache. Dafür habe die Prognos AG im Auftrag des Patientenbeauftragten der Bundesregierung Expertengespräche organisiert, die Landesgesetzgebung sowie die Qualitätsberichte der Krankenhäuser ausgewertet und bundesweit etwa 330 Patientenfürsprecher online befragt.
Ergebnisse der Studie:
- Den Qualitätsberichten der Krankenhäuser zufolge hatten 991 von 1.665 Häusern im Jahr 2020 einen Patientenfürsprecher. Das entspricht 60 Prozent. Regional gab es große Unterschiede.
- Gemäß den Qualitätsberichten befindet sich je ein Drittel der Krankenhäuser in freigemeinnütziger, in öffentlicher und in privater Trägerschaft. 43 Prozent der Kliniken mit Patientenfürsprecher waren in freigemeinnütziger Trägerschaft und 19 Prozent von ihnen in privater Hand.
- Bundesländer mit gesetzlichen Regelungen der Patientenfürsprache weisen anteilig häufiger Patientenfürsprecher auf, zum Beispiel Berlin mit 96 Prozent, Saarland mit 95 Prozent und Bremen mit 93 Prozent. Länder ohne solche Regelungen haben geringere Anteile, zum Beispiel Bayern mit 43 Prozent, Hamburg mit 17 Prozent und Mecklenburg-Vorpommern mit 11 Prozent. Ähnliches gilt für Länder mit Regelungen, die nur für psychiatrische Krankenhäuser gelten, wie in Baden-Württemberg mit 41 Prozent oder Sachsen mit 36 Prozent. Das BMG wertet das als Hinweis darauf, dass sich gesetzliche Regelungen vorteilhaft für die Verbreitung von Patientenfürsprechern auswirken.
- Alle Befragten gaben an, dass die Patientenfürsprache einen wesentlichen Beitrag dazu leiste, Patienten bei Problemen im Krankenhaus zu unterstützen.
- Wichtige Beiträge laut einer überwiegenden Mehrheit in der Befragung waren die Lösung von Konflikten oder Missverständnissen zwischen Krankenhauspersonal und Patienten, das Verhindern von Eskalationen sowie das Weiterleiten von Verbesserungsvorschlägen an das Krankenhauspersonal.
- Eine Mehrheit nannte in den Befragungen als weitere wichtige Wirkung der Patientenfürsprache auch die Unterstützung des Krankenhauses bei der Verbesserung von Organisation, Prozessen und beim Informieren von Patienten sowie ihrer Angehörigen über Patientenrechte.
Patientenbeauftragter wirbt für gesetzliche Verankerung
„Die Studie macht deutlich, dass viele Bundesländer die Einrichtung dieser Position in ihren Krankenhäusern gesetzlich geregelt haben. Doch sind bei weitem noch nicht alle so weit – und auch nicht einheitlich“, wird Stefan Schwartze, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, in der Mitteilung zitiert.
„Eine gesetzliche Regelung wirkt sich positiv auf die Verbreitung der Patientenfürsprache aus. Ich werbe daher mit Nachdruck dafür, zukünftig im besten Fall vergleichbare Regelungen gesetzlich zu verankern. Denn Patientinnen und Patienten sollten sich möglichst bundesweit in allen Krankenhäusern an Patientenfürsprecher wenden können.“