Positionspapier
AOK fordert verlässlichen Bundeszuschuss zur Pflege
Steigende Eigenanteile, mehr Personal: Die Debatte um die künftige Finanzierung der Pflege hat erneut Fahrt aufgenommen. Die AOK sieht Bund und Länder in der Pflicht.
Veröffentlicht:Berlin. Die Kassen haben sich für eine breitere Finanzierungsbasis in der sozialen Pflegeversicherung ausgesprochen. Außer Beiträgen sei ein jährlicher Bundeszuschuss in Höhe von mindestens 3,2 Milliarden Euro nötig.
Nur so ließen sich Pflegebedürftige vor „wirtschaftlicher Überforderung“ bewahren und der Beitragssatz bis 2030 stabil halten, heißt es in einem am Mittwoch vorgelegten Positionspapier der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK).
Kein Zuschuss nach Haushaltslage
Darin spricht sich die AOK für einen „Finanzierungsmix unter Beibehaltung des Teilleistungsprinzips“ in der Pflegeversicherung aus. Diese finanziere gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie die soziale Absicherung pflegender Angehöriger im Umfang von etwa 2,4 Milliarden Euro oder infrastrukturelle Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge von rund 0,8 Milliarden Euro, heißt es zur Begründung.
Bei dem Bundesbeitrag müsse es sich um eine „verlässliche Einnahmenquelle“ handeln, betont die AOK. Der Zuschuss dürfe sich nicht nach der jeweiligen Haushaltslage richten und „Schwankungen nach unten“ unterliegen.
Länder sollen bei Investitionskosten liefern
In die Pflicht nimmt die AOK auch die Länder. Diese müssten ihrer Verantwortung für die Investitionskosten an den Pflegeheimen nachkommen, damit Pflegebedürftige auch hier bei den Eigenanteilen entlastet würden.
Im Schnitt würden Heimbewohner für Investitionskosten derzeit mit etwa 450 Euro im Monat zur Kasse gebeten.
In neu gebauten Einrichtungen lägen die Belastungen teils deutlich höher und erreichten einen Betrag von bis zu 1000 Euro monatlich. Es sei aber Aufgabe der Länder, die Investitionskosten in Höhe von rund 5,5 Milliarden Euro pro Jahr „vollumfänglich“ zu tragen.
Leistungen jährlich dynamisieren
Um die davon galoppierenden Eigenanteile zu bremsen, schlägt die AOK außerdem eine jährliche Dynamisierung der Pflegeleistungen vor. Die Dynamisierung solle sich an den Bruttolohnzuwächsen orientieren und an den „Automatismus der Rentenversicherung“ angelehnt sein, sagte der Vorsitzende des AOK-Aufsichtsrats für die Versichertenseite, Knut Lambertin. „Die Verknüpfung mit dem Anstieg der Beitragseinnahmen sichert dabei die Beitragssatzstabilität“, betonte der Vorsitzende des AOK-Aufsichtsrats für die Arbeitgeberseite, Dr. Volker Hansen.
Anfang der Woche war ein Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für ein Pflegereformgesetz bekannt geworden. Dieses sieht einen zeitlich gestaffelten Ausgleich bei den pflegebedingten Eigenanteilen vor.
Für die Gegenfinanzierung ist auch ein Bundeszuschuss angedacht. Dieser soll dem BMG-Papier zufolge 1,3 Milliarden Euro im laufenden Jahr und 5,1 Milliarden Euro ab dem Jahr 2022 betragen. (hom)