PDSG
AOK sieht Licht und Schatten beim Patientendaten-Schutzgesetz
Berlin. Der AOK-Bundesverband hat den Entwurf für ein Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) grundsätzlich begrüßt. Beim Thema Datenschutz sowie bei einzelnen finanziellen und technischen Regelungen zur elektronischen Patientenakte (ePA) gebe es aber noch Nachbesserungsbedarf, sagte AOK-Vorstand Martin Litsch im Vorfeld einer am Donnerstag stattfindenden Verbände-Anhörung im Bundesgesundheitsministerium.
Mehr Nutzen für die Patienten
„Die Erweiterung der elektronischen Patientenakte um zusätzliche Funktionen wie Impfausweis, Mutterpass und Zahn-Bonusheft ist konsequent und wird perspektivisch einen großen Nutzen für die Versicherten stiften“, sagte Litsch.
Richtig sei auch, dass an vielen Punkten zeitgemäße Verfahren zur Nutzung der Akte eingeführt würden, so Litsch. So werde das sogenannte Zwei-Schlüssel-Prinzip überwunden, bei dem nur bei gleichzeitiger Eingabe eines Patientenpasswortes und eines Arztschlüssels ein Zugriff auf die Akte des Patienten erfolgen könne. Im Gesetzentwurf sei nunmehr klargestellt, dass es sich um eine „versichertengeführte Patientenakte handelt und die Patienten die Datenhoheit haben.“
Anbindung weiterer Akteure an TI richtig
Auch der im Entwurf vorgesehene Ausbau der Telematik-Infrastruktur (TI) durch die gematik und die Anbindung weiterer Akteure wie Hebammen, Physiotherapeuten oder Pflegeeinrichtungen gehe in die richtige Richtung, kommentierte Litsch. Die TI sei allerdings zunächst auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen, da mit der heutigen Hardware-basierten Infrastruktur „unverhältnismäßig hohe Technikkosten“ entstünden.
Bis dato seien etwa zwei Milliarden Euro in den Ausbau der TI geflossen, die allein der Beitragszahler trage. Daher müsse rasch eine Alternative zu den Hardware-Konnektoren entwickelt werden, bevor die Telematik-Infrastruktur weiter ausgerollt werde. „Das kann man mit einer Software-basierten Lösung viel besser und effizienter hinbekommen.“
Keine Extra-Vergütung für Ärzte
Die regelmäßige „Befüllung“ der ePA durch Ärzte sollte aus Sicht der AOK nicht extra bezahlt werden. Für die dahinterliegenden Anwendungen wie Medikationsplan oder Notfalldaten gebe es bereits eigene Honorierungsregelungen zur Befüllung und Aktualisierung, so das Argument. (hom)