Lesung im Bundestag
Beim Triage-Gesetz sehen Abgeordnete noch Verbesserungsbedarf
Der Gesetzentwurf zur Triage-Regelung ist manchen Bundestagsabgeordneten zu lasch. Das Ziel der Nicht-Diskriminierung werde nicht erreicht, heißt es in der ersten Lesung im Bundestag.
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Eine Triage-Markierung im Eingangsbereich der Notaufnahme der Leipziger Uniklinik. Der Bundestag beschäftigt sich derzeit mit einem Gesetzentwurf zur Triage bei Infektionskrankheiten.
© Jan Woitas / dpa
Berlin. Die von der Bundesregierung geplante Triage-Regelung, die eine Benachteiligung behinderter und alter Menschen bei knappen Intensivbettenkapazitäten verhindern soll, stößt im Bundestag auf Bedenken.
Während die AfD den Gesetzentwurf am Donnerstagabend bei der ersten Lesung im Bundestag als zu weitgehend kritisierte, zweifelten CDU/CSU und die Linke, ob der vorgesehene Schutz der Betroffenen ausreicht. Auch die Grünen-Abgeordnete Corinna Rüffer stellte infrage, ob dadurch ein gleichberechtigter Zugang zu lebensnotwendigen Behandlungen gewährleistet werden könne.
Entwurf verbietet Ex-Post-Triage
Das Gesetz soll das Vorgehen im Krankenhaus regeln, wenn wegen einer übertragbaren Krankheit wie Corona zu wenige Intensivbetten vorhanden sind. In solchen Fällen soll die Überlebenswahrscheinlichkeit eines Patienten maßgeblich darüber entscheiden, ob er ein Bett bekommt oder nicht. Andere Kriterien wie Alter oder Behinderung sollen keine Rolle spielen dürfen. Auch die Ex-post-Triage wird nach dem Entwurf verboten.
„Niemand darf aufgrund einer Behinderung oder einer Vorerkrankung bei der intensivmedizinischen Behandlung benachteiligt werden", erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). „Jedes Leben hat für uns grundlegend die gleiche Bedeutung, die gleiche Berechtigung."
Erste Lesung am Donnerstag
Umstrittener Gesetzentwurf zur Triage erreicht den Bundestag
Kritik, weil Sanktionen fehlen
Der frühere Behindertenbeauftragte Hubert Hüppe (CDU) kritisierte jedoch, dass bei Missachtung der Regeln keine Sanktionen vorgesehen seien. Zudem werde nur die Triage bei Infektionskrankheiten geregelt, nicht aber für Fälle wie Naturkatastrophen oder Terroranschläge.
Ates Gürpinar von der Linken warnte, Diskriminierung werde nicht beseitigt: Durch das Kriterium der Überlebenswahrscheinlichkeit entstünden für bestimmte Personengruppen unvermeidbare Nachteile. Der AfD-Abgeordnete Jörg Schneider bezeichnete den Gesetzentwurf unterdessen als „weltfremd". Der Bundestag berät jetzt in seinen Ausschüssen über mögliche Änderungen am Gesetzentwurf. (dpa)