Praxis vs. Theorie

Ärzte nicht von Organspende-Gesetz überzeugt

Viele Elemente, die Spahns Organspendegesetz vorsieht, werden in Berlin bereits gelebt. Die praktischen Erfahrungen der Beteiligten im Vivantes Klinikkonzern zeigen: So, wie das Gesetz ausgestaltet ist, wird es nicht viel bringen.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:
Viele Ärzte wünschen sich eine verpflichtende Erklärungslösung im Organspende-Gesetz.

Viele Ärzte wünschen sich eine verpflichtende Erklärungslösung im Organspende-Gesetz.

© Marco2811 / stock.adobe.com

Mit einer Reihe von Maßnahmen will der Gesetzgeber in dem neuen Organspendegesetz (GZSO) strukturelle Hindernisse bei der Organentnahme beseitigen. Etliche dieser Maßnahmen sind in Berlin bereits umgesetzt. Transplantationsexperten aus der Hauptstadt sind daher zurückhaltend mit ihren Erwartungen. Vielen geht das hochgelobte Gesetz nicht weit genug.

„Das neue Gesetz ist nicht umfassend und lässt viele Möglichkeiten ungenutzt“, sagte die Gründerin des Forums Organspendetransplantation, Gudrun Ziegler, die selbst eine Lebertransplantation überlebt hat, bei den Berliner Wirtschaftsgesprächen im Februar.

Sie ist überzeugt: „Organspende ist eine Gemeinschaftsaufgabe, aber als solche in den Köpfen der Menschen nicht präsent.“

Festhalten an Freiwilligkeit bedeutet „Nein“

Ziegler versteht das Festhalten an der jetzigen freiwilligen Erklärungslösung als ein Nein der Gesellschaft zur Organspende. Für einen wartenden Menschen sei das schwer auszuhalten, sagte sie. Ziegler verhehlt nicht ihre Enttäuschung, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Frage der Widerspruchslösung oder einer verpflichtenden Erklärungslösung mit seinem Gesetz noch nicht angepackt hat.

„Ich erwarte, dass es jetzt im politischen Raum ernsthafte Schritte gibt, mit denen wir weiterkommen als mit kleinen strukturellen Änderungen“, sagte sie.

Auch der Neurochirurg Professor Dag Moskopp vom Berliner Vivantes-Klinikum im Friedrichshain forderte eine Neuregelung der Erklärung, ob jemand Organspender sein will. „Die Stellungnahme zur Organspendebereitschaft ist derzeit nicht angemessen geregelt“, sagte Moskopp.

Die jetzige Lösung sei „nicht zeitgemäß“. Er trat vehement dafür ein, dass die Information und Entscheidung zur Organspende von der Betroffenheit getrennt wird. „Das ist eine Generationenaufgabe“, räumte er ein.

Moskopp plädiert dafür, dass jeder im Lauf seines Lebens seine Haltung zur Organentnahme dokumentieren muss – einmal oder mehrfach. „Der Glaube, dass die Widerspruchslösung alles herausreißt, ist ein Irrglaube“, warnte er. Nur viele kleine Schritte könnten etwas bewirken, so sein Plädoyer.

Erklärungslösung favorisiert

Professor Alfred Holzgreve, der die Transplantationsmedizin bei Vivantes strukturell betreut, favorisiert diese Erklärungslösung und erwartet nicht viel von einer Widerspruchslösung.

Er könne sich nicht vorstellen, dass eine Organentnahme vorgenommen werde, wenn ein Patient sich nicht geäußert habe, aber die Angehörigen dagegen seien. „Wir sind dann fast in derselben Situation wie jetzt“, sagte er.

Spahns Organspendegesetz, das der Bundestag Mitte Februar beschlossen hat und das am Montag, den 1. April in Kraft tritt, konzentriert sich auf die Bedingungen bei der Organentnahme. Neben einer differenzierten und verbesserten Vergütung sieht es unter anderem vor, dass regionale neurologische Bereitschaftsdienste eingerichtet werden.

In Berlin gibt es diese Struktur bereits. Über die DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation) Nordost sind rund um die Uhr zwei honorarärztlich tätige Neurologen oder Neurochirurgen abrufbar, die in kleineren Kliniken die Hirntoddiagnostik übernehmen. Der Bedarf ist jedoch überschaubar.

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Kliniken alle Patienten mit irreversiblem Hirnfunktionsausfall an die DSO melden, so dass mithilfe des Qualitätssicherungsinstruments Transplantcheck analysiert werden kann, warum es bei einem potenziellen Spender nicht zur Organentnahme kam.

Keine Kontrollen, keine Sanktionen

In Berlin wird Transplantcheck bereits eingesetzt. Die Analyse zeigt wenig zusätzliches Potenzial für Organspenden. In den meisten Fällen scheitert die Organentnahme daran, dass keine Zustimmung des Patienten vorliegt und Angehörige ebenfalls nicht zustimmen.

Auch eine bessere personelle Ausstattung der Kliniken für die Organentnahmen streben die Macher des GZSO an. Dazu wurde festgelegt, in welchem Umfang die bereits seit 2012 eingesetzten Transplantationsbeauftragten freigestellt werden müssen.

Dr. Detlef Bösebeck, leitender Arzt der DSO Nordost, kritisierte jedoch bei der Berliner Veranstaltung, dass es keine Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung gebe. Zudem ist der aus dem Gesetz folgende Bedarf von rund 340 Intensivmedizinern, die die Aufgaben der Transplantationsbeauftragten übernehmen, ihm zufolge kaum zu decken.

„Ein Gesetz ist nur so viel Wert, wie es auch umgesetzt wird“, so Bösebeck. Es sei zwar inhaltlich der richtige Weg. Aber die Umsetzung müsse auch kontrolliert werden. Letztlich seien es immer Menschen, die etwas ändern, nicht ein Gesetz allein.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Gegensätze bei Organspende

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