Organspende

Mehrheit für Entnahme nur bei Zustimmung

Veröffentlicht:

VILLINGEN-SCHWENNINGEN. Während sich Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für die Einführung einer Widerspruchsregelung bei der Organspende einsetzt, lehnt die Bevölkerung diese Variante offenbar mehrheitlich ab. Laut einer repräsentativen Umfrage der Schwenninger Krankenkasse halten es 56 Prozent der Befragten für „sinnvoll“, dass der Spender zu Lebzeiten der Organspende ausdrücklich zugestimmt haben muss.

Dies entspricht der momentan in Deutschland praktizierten Zustimmungsregelung. Die Widerspruchsregelung hingegen sieht vor, dass jeder als Organspender gilt, der nicht ausdrücklich widersprochen hat. Diese Version halten laut der Umfrage 36 Prozent für sinnvoll.

Der Frage „Falls zu Lebzeiten keine Entscheidung über eine Organspende getroffen wurde, müssen die Angehörigen um Zustimmung gebeten werden“ (entspricht der „erweiterten“ Zustimmungslösung) stimmen demnach 37 Prozent zu. Dass jeder als Spender gilt, der nicht ausdrücklich ablehnt, es sei denn, seine Angehörigen widersprechen (entspricht der „doppelten“ Widerspruchslösung) halten lediglich 16 Prozent der Befragten für sinnvoll. (bar)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Transplantationsmedizin

Ein Jahr Organspende-Register – und viel Luft nach oben

Schutz vor Leukämien

Blutspenden fördert wohl klonale Hämatopoese

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Bei eliPfad überprüfen Patienten regelmäßig Vitalwerte mit digitalen Messgeräten. Die Fallmanagerinnen überprüfen die Werte und informieren bei Auffälligkeiten die betreuenden Ärzte.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Innovationsfonds-Projekt

eliPfad: Einbeziehung von Niedergelassenen ist schwierig

Was tun, wenn Patienten „ausflippen“? Ein Qualitätszirkel-Modul gibt Empfehlungen für die Praxis.

© LightFieldStudios / Getty Images / iStock

„Deeskalative Techniken“ entwickeln

KBV stellt Praxen Qualitätszirkel-Modul zu Gewalt zur Verfügung

Schutzmaßnahmen müssten immer wieder überprüft und angepasst werden, um unbefugte Zugriffe auf die Praxis-IT und damit auf die besonders sensiblen Patienten- und Abrechnungsdaten zu verhindern, so KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner.

© BRN-Pixel - stock.adobe.com

Cybersicherheit

IT-Sicherheitsrichtlinie gibt Arztpraxen ab Oktober neue Aufgaben