Cannabis als Therapie

Ärzte registrieren erhöhte Nachfrage

Cannabis auf Rezept – seit ein paar Wochen ist das für Schwerkranke möglich. Die Hoffnungen der Patienten sind groß. Behörden und Verbände halten sich mit einer Beurteilung zurück.

Von Sabine Dobel und Gisela Gross Veröffentlicht:
Seit März dieses Jahres kann Cannabis leichter auf Rezept verordnet werden.

Seit März dieses Jahres kann Cannabis leichter auf Rezept verordnet werden.

© Africa Studio / stock.adobe.com

MÜNCHEN/BERLIN. Die Geschichten ähneln sich: Schwerkranke, die mit Cannabis schmerzfrei leben können. Patienten mit chronischen Schmerzen, die sagen: "Nur damit habe ich wieder Lebensqualität." Oder: "Cannabis ist das einzige, was mir hilft." Einige klagten vor Gericht auf eine Erlaubnis zur Eigenproduktion. Andere landeten vor Gericht, weil sie den Hanf zuhause angebaut hatten. Solche Fälle haben zuletzt für hohe Erwartungen in Cannabis als Medizin gesorgt. Mittlerweile können Menschen bei schwerwiegenden Erkrankungen, bei chronischen Schmerzen und als Palliativ-Behandlung im Einzelfall Cannabis auf Rezept bekommen. Kann der Arzt nachweisen, dass es keine andere anerkannte Therapie für den Patienten gibt und die Cannabis-Gabe erfolgversprechend ist, sollen die Krankenkassen die Kosten für Cannabispräparate oder für getrocknete Cannabisblüten bezahlen. Im März hat der Gesetzgeber den Weg dafür frei gemacht.

Zur Nachfrage keine genauen Zahlen

Etwa 1000 Patienten bundesweit durften bisher schon legal Cannabis nehmen. Sie hatten eine Sondergenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Ob mit dem neuen Gesetz die Zahl der Cannabis-Patienten steigen wird, ist unklar. Das Bundesgesundheitsministerium hat noch keine Informationen, wie vielen Menschen Cannabis bereits verordnet wurde. "Das Gesetz ist noch keine drei Monate in Kraft", sagt ein Sprecherin.

In der Berliner Fachpraxis für Schmerztherapie des Klinikkonzerns Vivantes beobachtet die Ärztin Corinna Schilling allerdings einen Ansturm von Patienten, die gerne Cannabis auf Rezept verordnet haben möchten. "Generell hatten wir vor der Gesetzesänderung keine Anfragen zu Cannabis, obwohl es das Produkt ja schon gab", sagt Schilling. Nun gebe es sehr viele Anfragen, denen man gar nicht gerecht werden könne. Die Menschen gäben an, sie litten unter chronischen Schmerzen und hofften auf eine Cannabis-Verordnung.

Nach Schillings Einschätzung wurde die Gesetzesänderung von Laien teils so aufgefasst, dass es massenhaft Anwendungsgebiete für Cannabis gebe – dabei sei das in den allermeisten Fällen "überhaupt keine Therapieoption", betont sie. Sie sieht angesichts der Nachfrage, die aus ihrer Sicht aus teils irreführenden Medienberichten und gleichzeitig schwammiger gesetzlicher Formulierung resultiert, Risiken: "Tor und Tür sind dem Missbrauch hier weit geöffnet."

Bei dem neuen Gesetz gibt es Anlaufschwierigkeiten – mit Unklarheiten seitens der Ärzte, der Patienten und der Kassen. Einige Betroffene, die bereits eine Sondergenehmigung vom BfArM hatten, hätten von der Kasse nun eine Ablehnung erhalten, heißt es. "Das ist unverständlich und sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers", sagt Michael Schäfer, Schmerzexperte von der Charité Berlin. Die Ärzte wiederum betreten Neuland. Zwar sind die meisten potenziellen Cannabis-Empfänger lange in Behandlung. Doch man sieht niemandem die Stärke seiner Schmerzen an. "Die Ärzteschaft ist nicht vorbereitet, sie braucht noch Handlungsanweisung", sagt Schäfer. Richtlinien der Fachgesellschaften seien noch in Arbeit.

Der Chef der Arbeitsgruppe Sucht und Drogen in der Bundesärztekammer, Saarlands Kammerpräsident Dr. Josef Mischo, rechnet mit einer gewissen Ausweitung der Therapien, das Ausmaß sei aber offen. Die neue Cannabisagentur des Bundes will ab 2019 Marihuana in Deutschland anbauen lassen, die Mengen sollen gemäß der Ausschreibung jährlich steigen. 2021 und 2022 sollen demnach im staatlichen Auftrag je 2000 Kilogramm Cannabis in Deutschland geerntet werden. Bei einem durchschnittlichen Tagesbedarf von einem Gramm wäre das rechnerisch die Jahresmenge für fast 5500 Patienten.

Studienlage ist eher dürftig

Wie wirksam Cannabis jeweils sein kann, ist vielfach nicht klar. Die Studienlage zu den Anwendungsgebieten ist uneinheitlich und oft dünn. Untersuchungen beruhen häufig auf kleinen Gruppen von Patienten. Als gesichert gilt, dass Cannabisblüten bei Spastiken helfen, die bei Multipler Sklerose und bei Nervenverletzungen auftreten. Cannabis soll darüber hinaus Übelkeit und Erbrechen bei Chemotherapien unterdrücken und den Appetit bei Aids anregen. Bei Epilepsie, Alzheimer, Juckreiz und Depressionen sind die Erkenntnisse über die Wirksamkeit bisher eher gering. Manche Patienten bekommen auch Nebenwirkungen zu spüren: Schwindel, Verwirrtheit, Müdigkeit. "Das ist gar nicht mal so unbeträchtlich", sagt Schäfer.

"Zur Evidenz von Cannabis-Therapien gibt es bislang relativ wenig Daten", sagt auch Samir Rabbata, Sprecher der Bundesärztekammer.

Deshalb sei es gut, dass das neue Gesetz von einer entsprechenden Erhebung begleitet werde.

Gut möglich, dass sich die hoch gesteckten Hoffnungen in die vermeintliche Wunderpflanze relativieren werden. Das Gesetz sei aber, auch wenn es noch Umsetzungsprobleme gebe, ein wichtiger Schritt nach vorne, sagt Thomas Isenberg, Geschäftsführer der Deutschen Schmerzgesellschaft. (dpa)

Cannabis als Medizin

Seit März ist die Gabe von Cannabis als Medizin vom Gesetzgeber erleichtert worden. Die Kasse muss die Kosten übernehmen wenn:

» der Patient an einer schwerwiegenden Erkrankung leidet.

» es keine Alternative zur Behandlung mit Cannabis gibt oder diese nach Einschätzung des Arztes nicht eingesetzt werden können

» es Aussicht auf eine positive Beeinflussung des Krankheitsverlaufs gibt

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Kommentare
Thomas Georg Schätzler 09.06.201710:29 Uhr

Cannabis als Zeitgeist-Therapie oder einfach nur Quacksalberei?

Cannabis als Medizin zu verordnen, ist in meiner Vertragsarzt-Praxis mit seltener, aber langjähriger Dronabinol-BTM-Rezept-Erfahrung bei ausgewählten Palliativ-Patienten mittlerweile fast unmöglich geworden.

Patienten mit z. T. unangemessenen Cannabis-Verordnungswünschen sind ebenso frequent wie willkürlich abgelehnte Genehmigungsverfahren seitens der GKV-Kassen.

Mitnichten ist seit März die Gabe von Cannabis als Medizin vom Gesetzgeber erleichtert worden. Im Gegenteil:
1. mangelhafter Indikationskatalog; völlig ungesicherte Studienlage
2. beliebige Dosierungen bei ungeklärter Bioverfügbarkeit und -Wirksamkeit
3. Cannabis Blütentherapie zum Verdampfen/Inhalieren; auch zum Rauchen, Backen etc.
4. Verunsicherung von Ärzten und Pharmazeuten durch Cannabis-Sonderprivilegien/-hürden

Normalerweise werden für Medikamente und Medizinalprodukte primär positive Studien- und Erkenntnislagen bzw. reproduzierbare Standardisierungen gefordert! Aber bei Cannabis soll eine positiv erweiterte Anwendung die nachfolgende Studienlage diktieren?

Die Ausführungsbestimmungen sind geradezu monströs kontraproduktiv:
GKV-Kassen müssen angeblich die Kosten übernehmen, wenn
a) der Patient an einer schwerwiegenden Erkrankung leidet.
b) es keine Alternative zur Behandlung mit Cannabis gibt oder diese nach Einschätzung des Arztes nicht eingesetzt werden können
c) es Aussicht auf eine positive Beeinflussung des Krankheitsverlaufs gibt
Das tun sie aber nicht!

Insbesondere Punkt c) setzt neben Anamnese, Untersuchung, Diagnostik und Therapie bei Vertrags-Ärztinnen und -Ärzten auch noch die zuverlässige Gabe der Prophetie voraus. Sie muss nach den Vorstellungen der Krankenkassen durch ein ärztliches Gutachten (Kostenübernahme?) ausführlich dargelegt und erläutert werden, damit Sozialversicherungs-Fachangestellte dann diese Therapie mit fadenscheinigen Begründungen ablehnen können?

Hier hat der Bundesgesetzgeber mit Cannabis-Blüten offensichtlich eine Zeitgeist-Therapie einleiten wollen, damit Bundestagsabgeordnete weiter ihre Cannabis-Pflänzchen auf ihrem Balkon züchten dürfen?
Mit qualifizierter Humanmedizin hat diese moderne Quacksalberei nun wirklich nichts mehr gemein!

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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