Hepatitis-C-Vertrag
Ärzte und Patienten sollen profitieren
Die AOK Rheinland/Hamburg will die Behandlung von Patienten mit Hepatitis C auf erfahrene und besonders qualifizierte Ärzte konzentrieren. Dafür wurde jetzt ein neuer Strukturvertrag geschlossen.
Veröffentlicht:KÖLN. Die verbesserte medikamentöse Versorgung von Patienten mit chronischer Hepatitis C durch die Konzentration auf qualifizierte und erfahrene Ärzte ist das Ziel eines neuen Strukturvertrags in Nordrhein.
Gleichzeitig soll der gezielte Einsatz der kostenintensiven neuen Therapiemöglichkeiten erreicht werden.
Den Vertrag hat die AOK Rheinland/Hamburg mit dem Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands (bng), der Deutschen Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierter und der KV Nordrhein (KVNo) geschlossen.
Beratung, Aufklärung und Kontrolle
Er umfasst neben der Beratung und Aufklärung der Patienten mit der gesicherten Diagnose HCV die Therapieplanung und die engmaschige Kontrolle, das regelmäßige Monitoring der antiviralen Therapie sowie Kontrolluntersuchungen nach Abschluss der Therapie.
Die antivirale Therapie erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten und des bng sowie der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Nutzenbewertung der Therapien.
Für die Fälle, in denen der Arzt von diesen Grundlagen abweichen muss, ist ein Zweitmeinungsverfahren vorgesehen. Der Patient kann dieses Vorgehen allerdings ablehnen. Weicht der Arzt von der Empfehlung der zweiten Meinung ab, unterliegt er einem Regressrisiko.
"Der Vertrag bringt Therapiesicherheit für die Patienten und Verordnungssicherheit für die Ärzte", sagt Dr. Arno Theilmeier, der bng-Vorsitzende in Nordrhein. Er sieht in der Vereinbarung einen Paradigmenwechsel.
"Die AOK will die aufwändige Behandlung der Patienten in die Hände von Fachleuten legen, und diese Fachleute werden dafür auch extra honoriert."
Auch Ärzte profitieren
Die Kasse zahlt den Ärzten 80 Euro im Quartal für die Betreuung der Patienten und einmalig 35 Euro für den Arzt, der die Zweitmeinung erstellt. "Die Therapie ist gerade angesichts der permanenten Änderungen an den Leitlinien sehr anspruchsvoll", sagt Theilmeier.
Teilnehmen an dem Vertrag können Gastroenterologen, Ärzte mit der Genehmigung zur Teilnahme an der Qualitätsvereinbarung HIV/Aids sowie Ärzte mit den Zusatzbezeichnungen Infektiologie oder Suchtmedizinische Grundversorgung.
Sie müssen in den Jahren 2012 und 2013 jeweils mindestens 25 HCV-Patienten versorgt haben und bei mindestens zehn Patienten pro Jahr die selbstständige Therapie der chronischen Hepatitis C sowie einschlägige Fortbildungen belegen können.
Außerdem müssen die Praxen über ein Gerät zur Abdomensonographie verfügen oder mit einer entsprechenden Praxis kooperieren. Nach Schätzung des bng erfüllen bis zu 60 Ärzte die Voraussetzungen, 15 haben bislang eine Genehmigung zur Teilnahme erhalten.
"Wir wollen, dass Ärzte die Therapie übernehmen, die erfahren sind im Umgang mit Hepatitis-C-Patienten", sagt Matthias Mohrmann, Vorstand der AOK Rheinland/Hamburg.
Bei diesen Patienten sei eine hohe Versorgungsqualität von großer Bedeutung. Für die beteiligten Ärzte sei das mit einem höheren Zeitaufwand und zusätzliche Leistungen verbunden. "Das wollen wir auch zusätzlich honorieren", betont Mohrmann.