Notstand in Thüringen

Ärzte zur Behandlung verdonnert

Bei der KV Thüringen melden sich immer wieder Patienten, die in ihrer Region keinen Arzt mehr finden. Jetzt greift der Vorstand durch.

Von Robert Büssow Veröffentlicht:
Die KV Thüringen verpflichtet Ärzte zur Behandlung - allerdings wird "kein Zwang ausgeübt, sondern etwas Nachdruck", wie Vize Thomas Schröter betont.

Die KV Thüringen verpflichtet Ärzte zur Behandlung - allerdings wird "kein Zwang ausgeübt, sondern etwas Nachdruck", wie Vize Thomas Schröter betont.

© Getty Images/iStockphoto

WEIMAR. Es ist ein absolutes Novum in Thüringen: Erstmals werden Praxen von der Kassenärztlichen Vereinigung (KVT) zur Behandlung von Patienten verpflichtend beauftragt.

Der KV-Vorstand hat sich zu der ungewöhnlichen Maßnahme durchgerungen, nachdem sich immer mehr Patienten meldeten, die keinen Haus- oder Augenarzt mehr in ihrem Umkreis gefunden haben.

"Die bisher bewährte Verfahrensweise, durch persönliche Ansprache von Praxen durch die KVT im Einzelfall das Patientenproblem zu lösen, funktioniert nicht mehr. Auch aufgrund der steil ansteigenden Zahl der Vermittlungsersuchen aus bestimmten Regionen", sagte der KV-Vize Thomas Schröter.

Das ungewöhnliche Eingeständnis trug er am Mittwoch der Vertreterversammlung in Weimar vor. In seinem Vortrag reihten sich die verbalen Ausrufezeichen aneinander, vor allem um zu zeigen, dass die Zwangszuweisung von Patienten die ultima ratio für den KV-Vorstand gewesen sei.

Es geht um Versorgung in Gera und Gotha

"Es ist eine Notbeauftragung. Es ist wird kein Zwang ausgeübt, sondern etwas Nachdruck", betont Schröter. "Aus meiner Sicht sehen wir hier eine ganz neue Dimension von Ärztemangel. Ich gehe davon aus, dass dies eine Art Dammbruch ist. Aber wir können die Bürger in so einer Situation nicht allein lassen."

Konkret betroffen sind insbesondere Patienten in Gera, die keinen Augenarzt finden konnten, sowie ein neues Pflegeheim im Landkreis Gotha, das vergeblich nach einem Hausarzt sucht.

In den kommenden Tagen sollen dort ansässige Praxen mit der Aufforderung angeschrieben werden, die Patienten zu übernehmen, erklärte die KV. Demnach werden Praxen mit "relativ geringeren Fallzahlen im Vergleich zum Fachgruppendurchschnitt" mit der Behandlung beauftragt.

"Uns ist bewusst, dass dies nicht zur Beliebtheit der KV an der Basis beiträgt. An dieser Stelle hat die öffentlich-rechtliche Verantwortung unserer Körperschaft für die medizinische Versorgung der Bevölkerung jedoch Priorität", mahnte Schröter.

Notbeauftragung keine Dauerlösung

Auch mit dem Hinweis auf den erfolgreichen Honorarabschluss für dieses Jahr, der in einem Vergleich mit den Kassen zu einem beachtlichen Ergebnis von 6,99 Prozent geführt hatte.

"Wir dürfen nicht die Gesamtheit unserer Mitglieder dem Vorwurf der Nichterfüllung des Sicherstellungsauftrags aussetzen", sagte er. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund der "kampagnenbedingten Aufmerksamkeit der Medien", verwies er auf die millionenschwere Werbeaktion "Wir arbeiten für Ihr Leben gern."

Die Notbeauftragung sei auch notwendig, weil andernfalls alle Mitglieder der KV Thüringen mithaften, wenn der gesetzliche Sicherstellungsauftrag nicht mehr flächendeckend erfüllt werden kann.

Schröter weiter: "Die Krankenkassen sind berechtigt, die Gesamtvergütung zu kürzen, wenn wir diesem Auftrag nicht nachkommen."Vertragsärzte dürfen keine Behandlung ablehnen, es sei denn, sie sind überlastet oder das Arzt-Patienten-Verhältnis ist gestört. "Viele berufen sich auf das Argument Überlastung", so Schröter.

Die der KV vorliegenden Zahlen sprächen jedoch mitunter eine andere Sprache. Die Notbeauftragung sei aber nicht als Dauerlösung gedacht. Die KV werde sich nun verstärkt solchen Praxen widmen, die zwar eine volle Zulassung haben, aber diese nicht ausschöpfen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Ungemütliche Zeiten

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 15.06.201311:39 Uhr

Bei Hochwasser zur Not Behandlung auch unter Wasser?

Bei Katastrophen und Großschadenereignissen kann die überlastete Berufsfeuerwehr immer auf die Freiwilligen Feuerwehren in Stadt und Land zurückgreifen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben diese Notfall- und Einsatzreserve bisher verschlafen und sich auf der formalen Erfüllung ihres Sicherstellungsauftrags ausgeruht. Selbst bei überraschender schwerer Erkrankung oder gar plötzlichem Tod von Vertragsärzten/-innen gibt es keine verbindlichen Regelungen, Schutz und Erhalt des Praxissitzes mit den dazu gehörigen Arbeitsplätzen, Absicherung der familiären Existenzbedrohung, Notfallfonds und/oder Einsatzreserven seitens der KVen.

In diesem Zusammenhang auch noch die millionenschwere Werbeaktion "Wir arbeiten für Ihr Leben gern" der Kassenärztlichen Bundesvereinigung(KBV) als Rechtfertigung für eventuelle Dienst- und Zwangsverpflichtungen zu nehmen, ist wohl der Gipfel an Zynismus. Denn die KBV hat damit sicher n i c h t gemeint, dass wir unsere persönliche und berufliche Identität, unsere individuelle Arbeitsweise mit Prozess- und Ergebnisqualität, unsere Lebensqualität, Vitalität und kulturelle Reflexion dafür vollständig aufgeben sollen! Oder etwa doch?

Nur weil unser Beruf dazu dient, bei unseren Patienten deren Leben und die Gesundheit zu schützen bzw. Hilfe und Linderung bei Krankheiten zu bewirken, können wir doch nicht dabei unser e i g e n e s Leben und u n s e r e Gesunderhaltung völlig vernachlässigen. Das Leben "der Anderen" gerne durch unsere Arbeit beschützen und dafür unser Eigenes aufgeben, nur um noch bis zum Umfallen zu arbeiten?

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Dr. Bernhard reiß 14.06.201320:53 Uhr

KV wird falsch wahrgenommen

Gerade letzte Woche fragt mich ein Patient, wie es eigentlich mir ginge. Wie wie in unserer Praxis den ganzen Patientenansturm eigentlich jeden Tag ertragen können. Und wie die KV, "unsere Interessenvertretung", uns eigentlich unterstützt. Dazu gab es eine Menge zu sagen. Aber aus Zeitgründen habe ich nur gelacht. Jetzt kann man sehen, wie eine KV reagiert, die mit ihren eigenen Fehlern konfrontiert wird. Erst die Arztsitze falsch verteilen und sich anschließend wundern. Herr Schröter will die Bürger mit diesem Prblem nicht alleine lassen. Nachdem er die Ärzte schon länger damit alleine läßt.Und was is das für eine Bemerkung, die Kassen könnten sonst das Salaire kürzen. Nur zu, ihr lieben "Partner" von der Kasse. Dann steigen viele Ärzte ganz aus und die Kassen können sich Ärzte sichen, de ihre Versicherten zu ihren Bedingungen behandeln. Oder eben auch nicht. Das KV-system stößt an seine Grenzen. Die Verträge mit den Kassen sind mehr Knebel als, wie einst, Sicherung eines Preisverfalles. Ich habe noch nie verstanden, zuwas wir solche Verträge brauchen. Der Patient ist krank, er geht zum Arzt, er bezahlt ihn und rechnet dann mit seiner Versicherung ab. Die Preise stehen fest (siehe GOÄ seit x-Jahren). Es liegt dann an der Versicherung so schnell zu bezahlen, daß der Patient nicht vor einem riesigen Schuldenberg steht, wenn die Rechnung mal größer ausfällt. Und schon brauchen wir diesen ganzen Hokuspokus nicht mehr und die Ärzte werden dorthin gehen, wo es viele Patienten und wenig Kollegen gibt. Basta.

Dr. Alfred Preisner 14.06.201313:08 Uhr

Ältere Ärzte halten hier die Versorgung aufrecht - aber nicht bei Zwangsverpflichtung

In unserer Gegend in Baden Württemberg wird die ambulante Versorgung zu 50% von älteren Ärzten versehen, die an der Rentengrenze sind oder sogar darüber hinaus. Eine Zwangsverpflichtung würde eine große Zahl an Arztsitzen frei machen, da diese älteren Kollegen dann aufhören werden. Aktuell geht es gerade um 70 Praxen in stadtnaher Umgebung.

Die KV kann zwangsverpflichten, aber jüngere Nachfolger wird sie damit nicht generieren.
So kann man das Nachwuchsproblem auch lösen, indem man ihn einfach wegtreibt.

Dr. jens wasserberg 14.06.201308:19 Uhr

Zwangsarbeit und Planwirtschaft - DDR 2.0

Der Zwang zur Patientenbehandlung ist in zweierlei Hinsicht bemerkenswert :

Zum einen gibt es nirgendwo eine juristisch belastbare Vorgabe, wieviele Patienten eine Praxis denn so behandeln muss. Wer also länger als der Durchschnitt braucht für seine vielleicht schwierigeren Patienten - oder wer einfach keine Lust hat, sich 60 Stunden die Woche für ein Pro-Kopf-Almosen von 35,- € pro Quartal aufzureiben, dem wird jetzt von der KV quasi eine Planvorgabe erstellt, mit der er an seinem Arbeitstag eine Mindestmenge von Patienten zu versorgen hat.

Das hat schon in der DDR nicht geklappt und man sollte meinen, dass die Entscheider seitdem daraus etwas gelernt hätten.

Zum zweiten stellt sich die Frage, wer denn demnächst verantwortlich ist, wenn ein Turboversorger durch 3-Minuten-Medizin etwas wichtiges übersehen hat. Übernimmt dann die VV oder der Vorstand dafür das Organisationsverschulden ?

Die KV klammert sich verzweifelt auf Kosten ihrer Zwangsmitglieder an den Sicherstellungsauftrag und trägt damit die Hauptverantwortung, dass die Versorgung so noch schneller zusammenbrechen wird. Kein Arzt wird auf Dauer durch Zwangsmaßnahmen motiviert.

Es ist erschrecken, wie dumm einige Ärzteverteter doch sind. Auch die KV-Thüringen sollte doch verstehen, dass ein Arzt mit etwas weniger Patienten allemal besser für das System ist als gar kein Arzt. Und die Patientenmenge sagt rein gar nichts über die doch überall eingeforderte Behandlungsqualität aus.

Arbeitet das neue Pflegeheim auch unwirtschaftlich oder ist es nur auf der Suche nach einem kostenlosen Hintergrund für die oftmals in diesen Bereichen viel zu dünne eigene Personaldecke ?

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