Ärztemangel? BMG will Verteilungsproblem lösen
Unterversorgte Regionen waren einmal. Das Gesundheitsministerium spricht stattdessen erstmals von einem Verteilungsproblem bei der Ärzteversorgung.
Veröffentlicht:BERLIN. Der Zeitplan ist nach wie vor straff. Noch vor Ostern sollen Eckpunkte zum geplanten Versorgungsgesetz vorliegen. Dazu wurde am Mittwoch sowohl innerhalb der schwarz-gelben Koalition als auch zwischen Bund und Ländern diskutiert. Das gemeinsame Ziel: Patienten in ländlichen Gebieten und unattraktiven Quartieren der Städte sollen auch künftig einen Arzt in ihrer näheren Umgebung aufsuchen können.
Das Bundesgesundheitsministerium sprach in diesem Zusammenhang am Mittwoch erstmals von einem "Verteilungsproblem" bei den Ärzten. Bisher war immer von einem Ärztemangel die Rede gewesen. Konkreter wollten die Strategen des Ministeriums gestern nicht werden. Im Gegenteil: Sollten Ärzte weiterhin einen Bogen um die heute schon unterversorgten Gebiete schlagen, müsse dies in der Zukunft doch wieder als Ärztemangel angesehen werden.
Eine Entscheidung zum Versorgungsgesetz steht zwar kurz bevor, doch auf dem Weg liegen immer noch einige Stolpersteine. So sei in der schwarz-gelben Koalition nach wie vor umstritten, ob eine Überversorgung durch den Aufkauf von Praxen abgebaut werden solle.
Uneinig sind sich die Koalitionäre offenbar auch in der Frage der MVZ. Das Ministerium will die Geschäftsanteile eines MVZ mehrheitlich in ärztlicher Hand sehen. Ausnahmen soll es in unterversorgten Gebieten geben. Das geht aus einem Positionspapier zum geplanten Versorgungsgesetz hervor, das der "Ärzte Zeitung" vorliegt.
Die Union hat die Bedingungen dazu weicher formuliert. Letzte Details dazu sollen in einer Verhandlungsrunde der Koalitionspolitiker am Donnerstag geklärt werden. Länder sollen auch künftig kein Stimmrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss erhalten. Darauf hatten die Länder gedrungen, um Einfluss auf die beim GBA angesiedelte Bedarfsplanung zu erhalten.
Aus Regierungskreisen hieß es, die Länder erhielten dafür das Recht, an Sitzungen der Landesausschüsse teilzunehmen. Sie können per Ersatzvornahme Versorgungslücken schließen, wenn sich Ärzte und Kassen nicht einigen. Eine Entscheidung zwischen Bund und Ländern wurde für Mittwochnachmittag erwartet, nach Redaktionsschluss dieser Zeitung.
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