Kommentar zur Sterbehilfe

Ärztetag braucht das Stimmungsbild aus dem Parlament

Der ärztlich assistierte Suizid beschäftigt – wieder einmal – den Ärztetag und den Bundestag. Dass das Gesundheitsministerium indirekt mitmischt, sorgt für Befremden.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

Sterbehilfe in Deutschland ist im Moment denkbar schlecht geregelt. Sie ist de facto frei zugänglich, eine Qualitätssicherung findet nicht statt. Das ist sicherlich kein Zustand, den die Verfassungsrichter vor Augen hatten, als sie vor mehr als einem Jahr das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärten und ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben ausriefen.

Trotzdem ist es nicht verkehrt, dass Ärzteschaft, Politik und Wissenschaft sich Zeit genommen haben, um die neue Situation zu analysieren. Seit dem Urteil sind nun aber knapp 14 Monate vergangen. Die laufende Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hat bereits im vergangenen Advent auf die Uhr geschaut und eine gesetzliche Neuregelung noch in dieser Legislaturperiode angemahnt. Ende Juni ist die letzte Sitzungswoche des aktuellen Bundestages terminiert. Es wird Zeit, die Gesetzgebung anzugehen.

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Zweifel am apodiktischen Verbot

Auch an anderer Stelle bedarf es einer vertieften Betrachtung der neuen Lage. Das Urteil der Verfassungsrichter wirkt tief in das ärztliche Berufsrecht hinein. Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt hat längst angedeutet, dass er ein apodiktisches Verbot des ärztlich assistierten Suizids für nur schwer mit dem Karlsruher Urteil zu vereinbaren halte.

Anfang Mai auf dem Deutschen Ärztetag soll es Raum für die innerärztliche Diskussion geben. Ob die Ärzteschaft geschlossen hinter dem Diktum steht, dass Suizidbeihilfe auf gar keinen Fall eine ärztliche Aufgabe sein könne, steht in Zweifel. Es sei unbestritten, dass sich eine wachsende Zahl von Ärzten die Suizidassistenz vorstellen könne, sagte Ethikrat Professor Franz-Josef Bormann erst im Oktober. Auch für die Ärzte wären Hinweise, wie sich der Bundestag aktuell zu dem Thema verhält, hilfreich.

Elaboriertes Papier

Zwei interfraktionelle Gesetzentwürfe stellen sich der Orientierungsdebatte im Bundestag, möglicherweise schon in zwei Wochen. Bei ethischen Themen gilt eine solche Debatte als parlamentarische Praxis. Lange hatte das Gesundheitsministerium auf Anfragen hin geantwortet, es plane eher keinen eigenen Beitrag, obwohl es Dutzende von Verbänden zur Stellungnahme aufgefordert hatte.

Um so befremdeter nehmen die Initiatoren der bislang bekannten Ansätze nun zur Kenntnis, dass doch Einfluss genommen werden soll. Im Vorfeld der Debatte hat das Ministerium ein ziemlich elaboriertes Papier bei den Fachpolitikern der Fraktionen lanciert, das aber offiziell und ausdrücklich nicht als Arbeitsentwurf des Ministeriums zur Neuregelung der Suizidbeihilfe gelten soll. Längst ist davon die Rede, dass die Union beim Thema Sterbehilfe auf Zeit spiele. Politische Taktik ist bei dem Thema allerdings unangebracht.

Schreiben Sie dem Autor: anno.fricke@springer.com

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