Kostenberechnung

Altenpflege: Spahns Reform belastet Pflegebedürftige zusätzlich

Die Eigenanteile in der Langzeitpflege drohen durch die Decke zu gehen. Deshalb will der Gesundheitsminister die mit seiner geplanten Pflegereform weiter steigenden Kosten für die Betroffenen mit Zuschüssen dämpfen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Die schrittweise steigenden Pflegemindestlöhne bedeuten für die Pflegebedürftigen finanzielle Mehrbelastungen.

Die schrittweise steigenden Pflegemindestlöhne bedeuten für die Pflegebedürftigen finanzielle Mehrbelastungen.

© Peter Atkins/stock.adobe.com

Berlin. Die von der Koalition auf den Weg gebrachten Verbesserungen für das Altenpflegepersonal schlagen unmittelbar auf die Kosten der Altenpflege durch. Die Verpflichtung für Pflegeheimbetreiber, Tariflöhne zu bezahlen und kostenwirksame Personalbemessungskonzepte würden die Pflegebedürftigen und die Sozialhilfeträger in den kommenden vier Jahren mit zusätzlich 5,6 Milliarden Euro belasten.

Das geht aus einer aktuellen Aufstellung zur Finanzwirkung der Pflegereform hervor, die Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf den letzten Drücker der Legislaturperiode noch an ein laufendes Gesetzgebungsverfahren anhängen will. Die Aufstellung liegt der „Ärzte Zeitung“ vor.

Der Anteil der Bewohner der Altenheime läge demnach bei zusätzlich 3,91 Milliarden, der der Sozialhilfeträger bei 1,69 Milliarden Euro. Bereits die seit 1. Juli 2020 schrittweise steigenden Pflegemindestlöhne bedeuten für die Pflegebedürftigen eine finanzielle Mehrbelastung von rund zwei Milliarden Euro. Auch nach einer ersten Einschätzung von Kassenseite gehen die Eigenanteile damit rechnerisch zunächst in den Steigflug.

Minister Spahn will gegensteuern

Spahn hat in den Entwurf seiner Reform daher eine Kostendämpfungskomponente eingezogen. Diesen Plänen zufolge sollen Altenheimbewohner Zuschüsse der Pflegekassen erhalten, allerdings auf pflegebedingt weiter steigende Eigenanteile. Die sollen ab dem zweiten Jahr 25 Prozent ausmachen, ab dem dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent.

Noch im vergangenen Jahr plante das Gesundheitsministerium mit einer Deckelung der Eigenanteile für Pflegebedürftige auf 700 Euro im Monat für die ersten drei Jahre Heimaufenthalt und ihrer kompletten Streichung danach.

Daten der Caritas aus 2017 besagen, dass 20 Prozent der Altenheimbewohner im ersten Monat nach Einzug sterben, bis zum dritten Monat sterben demnach 24 Prozent der Frauen und 41 Prozent der Männer. Die durchschnittliche Verweildauer beträgt rund 18 Monate.

Eigenanteile variieren stark

Die geplanten Mehrkosten beim Personal schlagen direkt auf die pflegebedingten Eigenanteile durch, die die Bewohner der Altenheime selbst tragen müssen. Das sind die Kosten, die die Sätze der sozialen Pflegeversicherung überschreiten.

Die Zuzahlungen liegen derzeit im bundesweiten Durchschnitt bei 831 Euro im Monat.

Zwischen den einzelnen Bundesländern gibt es dabei enorme Unterschiede. Zum 1. Januar 2021 schossen laut Daten des Verbands der Ersatzkassen Altenheimbewohner in Thüringen im Schnitt 554 Euro zu, die in Baden-Württemberg mehr als das Doppelte, nämlich 1121 Euro.

Spannen von 1000 Euro im Monat

Weitere Posten der monatlichen Abrechnung im Pflegeheim sind die Hotelkosten und die politisch umstrittenen Beiträge zu baulichen Investitionen, die mit zwischen 292 Euro (Sachsen) und 555 Euro in Nordrhein-Westfalen längst wie eine dritte Miete zu Buche schlagen.

Unter dem Strich ergeben sich große regionale Unterschiede. In Sachsen reichen Stand Jahreswechsel rund 1465 Euro im Monat für einen Pflegeheimplatz, in Nordrhein-Westfalen sind es rund 1000 Euro mehr.

Die Pflegereform soll mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) verabschiedet werden. Angepeilter Termin ist der 20. oder 21. Mai.

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