GBA-Beschluss
ASV-Angebot erweitert für zwei neue Patienten-Gruppen
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ist nun auch für Patienten mit Kopf-Halstumoren und neuromuskulären Erkrankungen möglich.
Veröffentlicht:Berlin. Patienten mit Kopf- oder Halstumoren und Patienten mit neuromuskulären Erkrankungen können künftig die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) in Anspruch nehmen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen. Damit umfasst die ASV nun 16 komplexe oder seltene Erkrankungen.
Im ASV-Kernteam zur Behandlung von Patienten mit Kopf- oder Halstumoren müssen Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie sowie Strahlentherapie vertreten sein. Die Teamleitung kann ein Facharzt aus jeder dieser Fachrichtungen übernehmen.
Bei Tumoren an der Schilddrüse müssen auch Fachärzte für Viszeralchirurgie und Nuklearmedizin sowie Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie mit an Bord sein.
Dem ASV-Kernteam zur Behandlung von Patienten mit neuromuskulären Erkrankungen müssen Fachärzte für Innere Medizin und Kardiologie, Innere Medizin und Pneumologie sowie Neurologie angehören. Die Teamleitung muss hier ein Neurologe übernehmen.
Die ASV kann von Krankenhäusern und von niedergelassenen Fachärzten als ambulante, koordinierte Leistung angeboten werden. Bei onkologischen Erkrankungen ist die sektorübergreifende Kooperation verpflichtend. (chb)