Neue Vereinbarung
Apotheken und Betriebskrankenkassen verbessern Hilfsmittelversorgung
Ab 1. September soll die Hilfsmittelversorgung für die Versicherten der 71 Betriebskrankenkassen einfacher werden. Vereinheitlicht wurden die Vergütungen von Inhalationsgeräten und Diabetesmitteln.
Veröffentlicht:Berlin. Ab dem 1. September 2023 können Versicherte aller 71 Betriebskrankenkassen mit einer noch schnelleren und unkomplizierten Hilfsmittelversorgung rechnen, wenn sie ihre Rezepte in der Apotheke einlösen. Das teilte der Deutsche Apothekerverband (DAV) am Mittwoch mit. Grund dafür ist ein bundesweit gültiger Vertrag, den der DAV mit allen Betriebskrankenkassen (BKK) ausgehandelt hat. Die ursprünglich stark divergierenden regionalen Einzelverträge, die in den Apotheken und bei den Krankenkassen für viel Bürokratie gesorgt haben, würden damit abgelöst, heißt es.
Bei der Abgabe von Hilfsmitteln gelten fortan einheitliche Vergütungen für die Apotheken. Dies betrifft beispielsweise Diabeteshilfsmittel, Hilfsmittel für stillende Mütter und Inhalationsgeräte. Bei den wichtigen apothekenrelevanten Hilfsmitteln wurden zudem allgemeine Aufschlagsregelungen vereinbart, um der volatilen Marktlage gerecht zu werden und angemessen auf die aktuellen Preissteigerungen zu reagieren.
Genehmigung nicht mehr notwendig
Die neue Kooperation bringe nicht nur Vorteile für die BKK-Versicherten mit sich, auch die Arbeit in den Apotheken werde dadurch vereinfacht. Denn fast alle vertraglich geregelten Hilfsmittel könnten dann ohne Genehmigung sofort an die Versicherten abgegeben und gegenüber der Krankenkasse abgerechnet werden. Auch ein vereinfachtes Verfahren zur Erstellung und Übermittlung der Teilnehmerlisten an eine zentrale Stelle der Betriebskrankenkassen wurde vereinbart, ebenso wie ein praxisgerechtes Beanstandungsverfahren. (eb)