Kommentar zum GBA
Arbeit nach Relevanz
Nach welchen Prinzipien arbeitet eigentlich das wichtigste Entscheidungsgremium im deutschen Gesundheitswesen, der Gemeinsame Bundesausschuss? Selbst Ärzten als Profis und unmittelbar Betroffenen dürfte die Antwort nicht leicht fallen.
Auf der Hand liegt, dass der GBA Aufgaben zu bewältigen hat, die ihm der Gesetzgeber aufträgt.
Daraus erwachsen auch Automatismen: beispielsweise die Identifikation von Festbetragsgruppen bei Arzneimitteln oder die frühe Nutzenbewertung neu auf den Markt kommender Wirkstoffe. Hier gibt es keinen Entscheidungsspielraum.
Aber der Bundesausschuss und seine Beteiligten - die KBV, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassen und nicht zuletzt auch Patientenvertreter - haben Spielräume für Eigeninitiativen. Diese zu nutzen, ist ein besonderer Wert in einem Selbstverwaltungssystem.
Spielräume sollten allerdings keine Spielwiesen sein. Die Problemstellung in der Gesundheitsversorgung sollte das verbieten - was aber nicht selbstverständlich ist.
Hier hat der Bundesausschuss jetzt einen wichtigen Schritt getan: vom Zufall oder von der Beliebigkeit zu einer systematischen Themenfindung und Priorisierung für die Qualitätssicherung.
Die Botschaft für Ärzte ist: Qualität soll vor allem dort verbessert werden, wo die Probleme und Defizite am größten sind. Spürbare Verbesserung in der Praxis sollte der Lohn für Anstrengungen sein.
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