"Arzt-Patienten-Verhältnis lässt sich mit Gesetzen nicht regulieren"
Der Vize der Bundesärztekammer Dr. Frank Ulrich Montgomery zeigt sich sicher: Ein Patientenrechtegesetz wird die Stellung der Versicherten nicht stärken.
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Dr. Frank Ulrich Montgomery: "Patienten brauchen Schutz vor der Politik, nicht vor Ärzten."
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BERLIN. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat sich erneut gegen das von der Bundesregierung geplante Patientenrechtegesetz gewandt. "Patienten brauchen Schutz vor der Politik, nicht vor Ärzten", sagte BÄK-Vize, Dr. Frank Ulrich Montgomery, bei der Hauptversammlung des NAV-Virchow-Bundes in Berlin. Zum Beispiel müssten Patienten vor ungerechtfertigten Leistungsausschlüssen in der gesetzlichen Krankenversicherung geschützt werden, so Montgomery.
"Der Gesellschaft fehlt die Einsicht, dass man das Arzt-Patientenverhältnis nicht mit Gesetzen regulieren kann", so Montgomery. Eine Asymmetrie zwischen beiden werde es immer geben.
Die Ärzteschaft vertrete die Patienten in hohem Maße. Ihre Kompetenz sei besser als Unabhängigkeit, spielte Montgomery auf die geplante Stärkung der Unabhängigen Patientenberatung an.
Selbstkritik übte der BÄK-Vize an den Schlichtungsverfahren der Kammern. Er wünsche sich mehr "polizeirechtliche" Möglichkeiten in der Berufsordnung der Ärzte. Die Kammern müssten die Befugnis erhalten, in eine Praxis zu gehen und Unterlagen einzufordern.
Im Moment könnten von der Berufsgerichtsbarkeit betroffene Ärzte hinhaltend taktieren. Die langen Wartezeiten in Beschwerdeverfahren seien Patienten nicht zuzumuten.
Die Zahl von durch Ärzte verursachten Schäden steige nicht, wie es oft behauptet werde. Allerdings koste jeder einzelne Haftpflichtfall mehr als früher. Das geplante Gesetz dürfe die Haftpflicht für Ärzte nicht ausweiten. Sonst entstehe eine Art Werkvertrag zwischen Arzt und Patient. Der Arzt schulde seinem Kunden dann die Wiederherstellung der Gesundheit, sagte Montgomery.
Der Staatssektretär im brandenburgischen Gesundheitsministerium, Dr. Daniel Rühmkorf, sprach sich dagegen für ein Patientenschutzgesetz aus. Patienten müssten etwa davor geschützt werden, dass Ärzte "Budgetferien" machten und Patienten auf einen Termin warten müssten.
Rühmkorf wandte sich gegen eine zu große Beteiligung von Selbsthilfegruppen am Patientenschutz. Viele der Gruppen hätten enge Kontakte zur Pharmaindustrie. Nur die beim Gemeinsamen Bundesausschuss akkreditierten Patientenvertreter sollten mehr Einfluss nehmen.