Nach Tod durch Giftstoff

Auch Säugling starb an Organversagen

Nach dem Tod durch eine vergiftete Arznei aus einer Kölner Apotheke ist nach der Mutter auch das tote Baby obduziert worden. Ergebnis: Organversagen

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Nach dem Tod durch eine vergiftete Arznei aus einer Kölner Apotheke ist nach der Mutter auch das tote Baby obduziert worden.

Nach dem Tod durch eine vergiftete Arznei aus einer Kölner Apotheke ist nach der Mutter auch das tote Baby obduziert worden.

© Marcel Kusch/dpa

KÖLN. Nach dem Tod durch eine vergiftete Arznei aus einer Kölner Apotheke ist nach der Mutter auch das tote Baby obduziert worden. „Auch der Säugling ist an multiplem Organversagen gestorben“, sagte Staatsanwalt Ulrich Bremer am Mittwoch. Die gleiche Todesursache hatten die Ermittler bereits für die Mutter des Babys bekannt gegeben.

Die 28-jährige Kölnerin war in der vergangenen Woche nach Angaben der Polizei gestorben, nachdem sie eine Glukose-Mischung aus einer Kölner Apotheke zu sich genommen hatte, die Teil eines Routine-Tests auf Gestationsdiabetes gewesen sei. Auch das Baby, das man noch durch einen Kaiserschnitt zu retten versuchte, kam ums Leben.

Die Ermittler hatten den toxischen Stoff in einem Behälter der Apotheke festgestellt, aus dem Bestandteile in kleinere Tüten umgefüllt werden. Diese in Apotheken abgefüllten Glukosezubereitungen werden häufig als günstigere Alternative zu Fertigpäparaten für einen oralen Glukosetoleranztest (oGTT) verordnet. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft hat dazu auch aufgrund zwischenzeitlicher Lieferschwierigkeiten bei der Fertiglösung auf  ihrer Website auf die Apothekenrezeptur hingewiesen.

Um welchen den Abfüllungen beigemengten, toxischen Stoff es sich handelte, ist nach wie vor von der Polizei nicht bekannt gegeben worden. Unklar ist auch weiterhin, ob sich weitere vergiftete Mischungen im Umlauf befinden. Dem Aufruf der Polizei sind zumindest nach bisherigen Erkenntnissen bislang keine anderen Betroffenen gefolgt.

Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen ein Verfahren gegen unbekannt eingeleitet, eine Mordkommission ermittelt in alle Richtungen. Bislang ist unklar, ob Fahrlässigkeit der Grund für die Verunreinigung des Mittels war oder ob jemand vorsätzlich handelte. (dpa)

Lesen Sie dazu auch: Mit sofortiger Wirkung: Glukose-Skandal – Drei Apotheken geschlossen Toxischer Stoff in Glukosemischung aus der Apotheke

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 27.09.201912:21 Uhr

Falsche Sparpolitik zu Lasten unserer Patientinnen und Patienten

Dem Kollegen Manfred Blinzler ist in seiner pharmako-ökonomischen Analyse einer fehlgeleiteten GKV-Sparpolitik auf Kosten unserer Patientinnen und Patienten uneingeschränkt zuzustimmen.

Zusätzlich ist und bleibt es unverständlich, dass zum Ausschluss/Nachweis eines Gestationsdiabetes die Stoffwechsel-Provokation mit einer unphysiologischen Glucoselösung erfolgen soll, und nicht die Bestimmung des HbA1c-Wertes im Vollblut erfolgen kann.

Im übrigen stehen für den orale Glukosetoleranz-Test (Zuckerbelastungstest, kurz auch oGTT) sicher konfektionierte Fertigpräparate zur Verfügung. Die orale Gabe von 75 g Glucose erfolgt durch Fertigpräparat wie Dextro-O.G.T.®, alternativ: 75 g Dextrose, z.B. Dextro-Energen® auf 300 ml Wasser.

Bei möglicherweise bestehenden Lieferproblemen, die derzeit in der Pharma-Industrie an der Tagesordnung sind, sollte ernsthaft das HbA1c-Screening neu überdacht werden.

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Literatur:
https://deutsch.medscape.com/artikel/4902664

http://dx.doi.org/10.2337/dc14-1312
Hughes R, et al: Diabetes Care (online) 4. September 2014

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/97239/HbA1c-Bestimmung-erkennt-Gestationsdiabetes-frueher

Dr. Manfred Blinzler 25.09.201915:50 Uhr

Tod in Köln

Fehler mit Folgen. Ärzte und Apotheker haben schwer zu tragen an ihrer Verantwortung für die Patienten“
schreibt die Ärztezeitung am 24.09.19 nach dem Tod einer Schwangeren in Köln, als sie eine Glucoselösung zur Feststellung eines Gestationsdiabetes getrunken hatte.
Vordergründig sind die direkt Beteiligten aktuell verantwortlich. Für mich jedoch ist es ein Systemversagen, begründet im Sparsamkeitszwang der gesetzlichen Krankenkassen. Die Affäre beginnt bereits, als vor Jahren die Krankenkassen die Kosten für das Testmaterial der Fertigzubereitung (Accu-Chek Dextrose OGT) zum Preis von derzeit 5,53€ nicht mehr bereit waren zu übernehmen und verlangten, daß eine selbst zubereitete Zuckerlösung den Patienten und Patientinnen zuzumuten sei. Unsere Erfahrung damals war, daß viele sich weigerten, das Ganze auszutrinken, oft erbrochen hatten und damit den ganzen Test sinnlos machten.
Wir haben seinerzeit in unserer Praxis sofort beschlossen, weiterhin die in der Apotheke erhältliche Fertigzubereitung der Firma Roche zu verwenden. Die Patienten bekommen ein Privatrezept, zahlten bisher anstandslos den Betrag und kommen damit in die Praxis.
Vorteile sind:
gesicherte Zusammensetzung, verträgliche Darreichungsform, geschmacklich korrigiert und ungestörter, verwertbarer Testablauf.
Ich empfehle deshalb allen die diesen Test durchführen lassen, unsere Vorgehensweise

Daß eine falsch verstandene Sparsamkeit zwei Menschenleben forderte, klingt makaber, ist aber leider im deutschen Gesundheitswesen möglich.

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