Kommentar zur Corona-Impfkampagne

Auffrischung für den Begriff der Priorisierung

Mit dem Einstieg der Arztpraxen in die Corona-Impfkampagne muss die Impfverordnung geändert werden. Der Begriff der Priorisierung bedarf damit einer neuen Deutung.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

Die Impfverordnung braucht dringend eine Auffrischung. Spätestens, wenn die Arztpraxen regelhaft ins Geschehen eingreifen, müssen die Spielregeln geändert sein. Das schwant auch Gesundheitsminister Jens Spahn. Mit dem Einstieg der Vertragsärzte müsse eine „Balance zwischen Pragmatik und Priorisierung“ gefunden werden, sagte Spahn am Freitag. Da das genau ausdrückt, wie die Ärzte in ihren Praxen tagtäglich arbeiten, kann der Minister nur meinen, dass ab dann die Priorisierung weitgehend in den Händen der Vertragsärzte liegen soll.

Die Corona-Schutzimpfungsverordnung war von Anfang an eher ein Rahmenwerk denn eine eherne Regel. Seit ihrem Entstehen wird an ihr weiter gebastelt. Das ist der Natur der Pandemie geschuldet. Dafür gibt es prominente Beispiele.

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Änderungen sind bereits die Regel

Mit der Ankunft des AstraZeneca-Impfstoffes wurden Altersgrenzen in die Risikogruppen eingezogen. Gerade den älteren Menschen steht diese Vakzine nun nicht mehr zur Verfügung.

Erst in der vergangenen Woche haben die Länder im Handstreich dafür gesorgt, dass rund eine Million Erzieher, Grund- und Förderschullehrer nun bevorzugt geimpft werden sollen, um die Ansteckungsrisiken in den Schulen und Kindertagesstätten zu verringern. Auch das ist folgerichtig, auch wenn die Schulen schon geöffnet werden, bevor diese Gruppen immunisiert sind.

Die ursprüngliche Priorisierung ist also nicht in Stein gemeißelt, zumal die Hauptrisikogruppe der Bewohner von Alten- und Pflegeheimen inzwischen weitgehend immunisiert ist. „Mit jedem Schritt wird es pragmatischer und fließender“, beschreibt Jens Spahn mithin die vorgegebene Entwicklung der Verordnung. Der Pragmatismus wird noch besser gedeihen können, je früher die Vertragsärzte in die Kampagne einsteigen können. Zu den Patienten in den Praxen zählen nämlich vor allem ältere und chronisch erkrankte Menschen.

Impfungen nicht verkomplizieren

Wie die Ärzte dabei vorgehen werden, wird also den Geist der Impfverordnung nicht eigentlich verletzen können. Die Vertragsärzte versuchen gleichwohl, sich den für den Praxisbetrieb nötigen Spielraum zu schaffen: „Priorisierung in den Praxen wird nicht gehen“, haben führende KBV-Vertreter in dieser Woche vorsorglich in den Diskursraum gestellt.

Auch das kann übersetzt werden. Heißen dürfte es: Keine Impfverordnungsänderung bitte, die das Impfen in den Praxen wegen möglicher juristischer Folgen erschwert.

Schreiben Sie dem Autor: anno.fricke@springer.com

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