Immobiliengeschäfte der KBV
Aufsicht schwingt keine Peitsche
Nachdem die Finanzierung von Immobilien bei der KBV ins Gerede gekommen ist, bittet das Bundesgesundheitsministerium zum "Aufsichtsgespräch". Die Notwendigkeit, mehr Transparenz zu schaffen, sieht es aber nicht.
Veröffentlicht:BERLIN. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) lässt die Selbstverwaltungskörperschaften weiter an der langen Leine laufen.
Es sei der Job der Selbstverwaltungsorgane, darauf zu achten, dass die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten werden. heißt es in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen im Bundestag.
Die Selbstverwaltung habe bei ihrer Aufgabe einen "weiten Einschätzungsspielraum". Die Aufsicht könne nur prüfen, ob die "äußersten Grenzen dieses Einschätzungsspielraums überschritten sind", heißt es.
Ein Grund war unter anderem ein Mieterdarlehen in Höhe von 60 Millionen Euro der KBV an die APO Immobiliengesellschaft.
Die KBV ist seit Anfang 2011 zu 94,9 Prozent an der APO Vermietungsgesellschaft mbh Co. Objekt Berlin KG und zu 100 Prozent an der APO Vermietungsgesellschaft mbh beteiligt. Gekauft hat sie die Anteile von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, die zuvor alleinige Gesellschafterin gewesen ist.
Anzeige beim BMG erst 22 Monate später
Erst mit großer Verzögerung, am 31. Oktober 2012, hat die KBV dies dem BMG formal angezeigt, heißt es in der Antwort.
Es gebe aber "nach bisherigem Prüfstand" keine Gründe, die es erforderlich machen, der KBV diese Beteiligung zu untersagen und damit eine Rückabwicklung des Darlehens zu erzwingen, schreibt das Ministerium weiter.
Durch die Gewährung des Darlehens habe die KBV ihre Mietkosten für die beiden Gebäude am Herbert-Lewin-Platz und der Wegelystraße senken können, heißt es. Die vertraglich vereinbarte Miete von 2,239 Millionen Euro pro Jahr habe 2011 um 1,245 Millionen Euro vermindert werden können, berichtet das BMG.
Die Finanzmittel für das Mieterdarlehen stammten "größtenteils aus dem von der KBV treuhänderisch verwalteten Altvermögen der Kassenärztlichen Vereinigungen Deutschlands sowie aus sonstigen Rücklagen und dem Vermögen der KBV".
Zudem hat die KBV Ende Mai 2009 bei der Sparkasse Köln/Bonn ein Darlehen in Höhe von zehn Millionen Euro aufgenommen, um das Mieterdarlehen anteilig zu finanzieren - Zinssatz 4,02 Prozent.
Auch hiervon hat das BMG erst im Nachhinein erfahren. Im Zuge eines "Aufsichtsgesprächs" am 15. Januar hat das Ministerium die KBV dazu aufgefordert, weitere Unterlagen beizubringen. Diese würden derzeit "von der KBV zusammengestellt".
In einem Brief an das Ministerium hatte der frühere KBV-Chef Dr. Andreas Köhler "Versäumnisse und Fehler bei der Behandlung des von der KBV gewährten Mieterdarlehens und dem Umgang mit der APO Vermietungsgesellschaft" eingeräumt, wie "Spiegel online" im September vergangenen Jahres berichtete.
Transparenz - aber nur, wer will
Der Prüfprozess sei noch nicht abgeschlossen. "Bisher" habe aber kein Anlass bestanden, Beteiligungen der KBV an privatrechtlichen Unternehmen zu untersagen, erläutert das BMG.
Der Ehrgeiz im Ministerium, die Geschäfte der KBV und anderer Körperschaften schärfer zu kontrollieren, scheint aber begrenzt zu sein.
Mehr Transparenz, etwa durch Veröffentlichung der Jahresrechnungen und Haushaltspläne der Selbstverwaltungskörperschaften, hat offensichtlich keine Priorität: "Es besteht keine gesetzliche Regelung, die zu einer derartigen Veröffentlichung verpflichtet oder sie ausdrücklich untersagt".
Mit anderen Worten: Die Körperschaften können sich transparent zeigen - sie müssen es aber nicht.
Die Grünen hatten bereits nach Bekanntwerden der KBV-Immobiliengeschäfte im Herbst 2013 gefordert, es müsse politisch entschieden werden, inwieweit Körperschaften sich an privaten Gesellschaften beteiligen oder diese gründen dürfen.
"Wir sehen als Problem, dass auf diese Weise versucht wird, die Aufsichtsfunktion gegenüber Körperschaften des öffentlichen Rechts auszuhebeln", sagte damals Birgitt Bender, frühere gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen. (fst)