Organspende
BÄK bezieht Stellung pro Widerspruch
Vor der Debatte des Bundestags über die Widerspruchs- oder Entscheidungsregelung positioniert sich erneut die Bundesärztekammer.
Veröffentlicht:Berlin. Vor der abschließenden Beratung des Bundestags über eine mögliche Neuausrichtung der Organspende in Deutschland am Donnerstag hat die Bundesärztekammer (BÄK) klar Position bezogen.
Der Wechsel zur Widerspruchsregelung verschaffe den gut 9000 Menschen auf den Wartelisten für Spenderorgane Hoffnung, sagte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt am Mittwochmorgen in Berlin.
„Als Ärzte kennen wir nicht nur die körperlichen Leiden dieser Menschen. Wir wissen auch um die seelische Belastung, die ein Leben auf der Warteliste mit sich bringt“, betonte Reinhardt. Die Einführung der Widerspruchsregelung sende ihnen ein starkes Signal der gesellschaftlichen Solidarität.
Aufklärungskampagnen und Informationsangebote alleine reichten nicht aus, um die Spenderzahlen zu erhöhen, merkte Reinhardt an.
Die Widerspruchsregelung übe keinen Zwang zur Organspende aus. Sie nehme die Menschen lediglich in die Pflicht, sich für oder gegen die Organspende zu entscheiden.
Auch die Delegierten des Deutschen Ärztetags hatten sich 2018 in Erfurt mehrheitlich für die Einführung einer Widerspruchsregelung ausgesprochen.
FDP pro Entscheidungslösung
Derweil zeichnet sich in der FDP-Fraktion eine Zustimmung zur Entscheidungslösung ab. Demnach würden die Bürger mindestens alle zehn Jahre angesprochen, etwa wenn sie einen Personalausweis beantragen. Sie sollen sich dann bewusst entscheiden, ob sie zur Organspende bereit sind oder nicht.
Dafür gebe es eine „sehr breite Mehrheit“ in der FDP-Fraktion, sagte deren Erster Parlamentarischer Geschäftsführer Marco Buschmann am Mittwoch in Berlin. Das habe ein Meinungsbild in der Fraktion schon Ende vergangenen Jahres ergeben. (af/dpa)