Numerus clausus
BÄK mit großen Erwartungen
Das Bundesverfassungsgericht will sich den NC vornehmen. Ärztekammer und MB sehen darin eine Chance.
Veröffentlicht:BERLIN. Professor Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), begrüßt, dass sich das Bundesverfassungsgericht am 4. Oktober mit der Vergabe von Studienplätzen mit bundesweitem Numerus clausus befassen wird. "Wir haben immer gesagt, dass das rein auf der Abiturnote basierende System der Studienzulassung nicht mehr zeitgemäß ist", betont er. Zum Arztsein brauche es mehr als die Fähigkeit, leicht zu lernen: "Wir brauchen nicht nur hoch lernfähige, wissenschaftlich orientierte, potenzielle Nobelpreisträger, sondern wir brauchen auch gute Ärzte, die sich durch soziale Kompetenz auszeichnen und auch bereit sind, aufs Land zu gehen. Deshalb sollten neben der Abiturnote weitere Kriterien für das Auswahlverfahren herangezogen werden."
Dazu zählen laut BÄK psychosoziale Kompetenzen, soziales Engagement und einschlägige Berufserfahrung. Zudem erneuerte Montgomery seine Forderung nach Assessment-Centern für Bewerber. "Wir brauchen aber auch mehr Studienplätze", so der Ärztekammer-Präsident, "um wieder ausreichend Ärzte für die Patientenversorgung zur Verfügung zu haben. Dringend notwendig ist eine Steigerung um zehn Prozent."
Der Marburger Bund sprach sich für eine neue Berechnung notwendiger Studienplatzkapazitäten aus. Hauptgeschäftsführer Armin Ehl sagte, nötig sei, die Hauptquoten Abinote und Auswahlverfahren der Hochschulen zusammenzuführen. In dieser neuen Quote sollten die Ergebnisse des Schulabschlusses niedriger als bisher gewichtet und weitere Auswahlkriterien mit entsprechender Aussagekraft, wie beispielsweise Sozialkompetenz und Motivation, stärker und möglichst bundeseinheitlich berücksichtigt werden.(aze)