Neue Testverordnung
BMG plant kostenlose Corona-Schnelltests ab 1. März für alle
Schnelltests könnten ein probates Mittel sein, um Corona-Beschränkungen zu lockern. Laut einem Entwurf des Spahn-Ministeriums sollen die Tests bald allen Bundesbürgern kostenfrei bereitstehen.
Veröffentlicht:Berlin. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erweitert seine nationale Corona-Teststrategie. So soll ab dem 1. März jeder Bundesbürger Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest haben, wie aus einem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervorgeht.
Das Papier liegt der „Ärzte Zeitung“ vor. Die Schnelltests werden von vielen Beobachtern als ein probates Mittel gesehen, um bestehende Corona-Beschränkungen lockern zu können.
Laut Entwurf sollen die Point-of-Care-(PoC)-Antigen-Schnelltests unter anderem in Testzentren des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD), in Arztpraxen und Apotheken sowie in den von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) betriebenen Testzentren durchgeführt werden. Ein positives Schnelltest-Ergebnis soll mit einem PCR-Test bestätigt werden.
Bis zu 18 Euro Vergütung je Test
Die Vergütung soll analog der in der Testverordnung genannten Verfahren und Voraussetzungen erfolgen und maximal neun Euro für den Test und weitere neun Euro für die Testdurchführung samt Ausstellung eines Zeugnisses betragen.
Da die Tests ausschließlich der Pandemiebekämpfung und der öffentlichen Gesundheit im Sinne eines Public-Health-Ansatzes dienten, schreibt das BMG in seinem Entwurf, seien die Kosten aus dem Bundeshaushalt zu tragen.
Antigen-Schnelltests kommen seit Herbst 2020 bereits zwecks präventiver Testung in Kliniken oder Pflegeheimen zur Anwendung. Die Angaben der Hersteller zur Qualität der Tests werden aktuell vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und vom Robert Koch-Institut (RKI) evaluiert.
„Laien-Schnelltests“ für zuhause
Mit Blick auf die viel diskutierten Schnelltests am heimischen Küchentisch heißt es im Entwurf, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) lägen dazu aktuell eine Reihe von Anträgen auf nationale Sonderzulassung vor.
Bei den „Laien-Schnelltests“ handelt es sich um Tests, die freiverkäuflich sind und auch von ungeschulten Personen als Gurgel- oder Spucktest angewendet werden können.
Sobald die Tests zum Eigengebrauch in ausreichender Zahl verfügbar seien, sollten sie als Teil der nationalen Teststrategie der Länder für Kitas und Schulen zum Einsatz kommen, schreibt das BMG. Zudem sei ein „niedrigschwelliger Zugang“ für alle Bürger vorgesehen. „Gegebenenfalls“ sei eine geringe Eigenbeteiligung von einem Euro je Test „sinnvoll“.